IAEO-Mission: gutes Zeugnis für Ensi

Die Schweiz hat an der siebten Überprüfungskonferenz der Convention on Nuclear Safety (CNS) im internationalen Vergleich gut abgeschnitten. Es wurden auch einige Herausforderungen identifiziert, darunter die noch offenen Empfehlungen aus den IRRS-Missionen (Integrated Regulatory Review Service) von 2011 und 2015.

8. Mai 2017

Die 7. Überprüfungskonferenz der CNS hat bestätigt, dass die Schweiz die internationalen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die nukleare Sicherheit einhält. Die Vertreter der Vertragsstaaten lobten die Schweiz während der Peer-Review-Diskussion für die offene und technisch detaillierte Berichterstattung, berichtete das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) nach der Konferenz. Unter anderem erwähnten die Vertragsstaaten die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, insbesondere mit Deutschland, im Bereich des Notfallschutzes als lobendes Beispiel. Zudem hoben sie die geplante umfassende Nachrüstung des Kernkraftwerks Gösgen zur Erhöhung der Erdbebensicherheit positiv hervor.

Kompetenzerweiterung gefordert

Die CNS-Experten betonten erneut, dass die nukleare Aufsichtsbehörde die einzige Behörde sein soll, die abschliessend über Fragen der Sicherheit von Kernanlagen entscheidet. Bereits an der letzten IRRS-Mission hatten sich die Experten dafür ausgesprochen, dass das Ensi mehr Kompetenzen beim Definieren von verbindlichen Sicherheitsanforderungen und von Bewilligungsauflagen erhalten sollte. Dazu gehört auch, dass die Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS) ihre Stellungnahmen und Empfehlungen nicht ausschliesslich beim Ensi einreichen soll.

Erste Anwendung der Wiener Erklärung

An der 7. CNS-Überprüfungskonferenz unter kanadischem Vorsitz und Schweizer Vize-Präsidentschaft kam erstmals die sogenannte Wiener Erklärung zum Tragen. Diese war von der Schweiz initiiert und 2015 verabschiedet worden. Sie beinhaltet zwei neue Sicherheitsprinzipien:

  • Neue Kernkraftwerke müssen nach den neuesten Sicherheitsstandards und Technologien gebaut, und
  • die Sicherheit von bestehenden Kernanlagen muss systematisch und regelmässig bewertet werden.

Alle Länder mit Kernanlagen informierten in ihren Länderberichten über die Implementierung der Wiener Erklärung.

Ensi-Direktor Hans Wanner erklärte: «Die Diskussionen zur Wiener Erklärung haben aufgezeigt, dass die Meinungsunterschiede zur Interpretation und konkreten Umsetzung teilweise grundlegend sind.» Die Wiener Erklärung habe indes in den Richtlinien der CNS verankert werden können und sei nun fixer Bestandteil aller zukünftigen CNS-Überprüfungskonferenzen. «Ein weiterer wichtiger Schritt ist, dass die Umsetzung von Nachrüstprojekten in bestehenden Kernanlagen für die nächste Überprüfungskonferenz als ein Themenschwerpunkt definiert worden ist», so Wanner weiter.

Quelle

M.B. nach Ensi, Medienmitteilung, 13. April 2017

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