Jahresberichte 2013 des Entsorgungs- und des Stilllegungsfonds

In den von den Betreibern der schweizerischen Kernanlagen geäufneten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds befanden sich Ende 2013 insgesamt CHF 5,28 Mrd. Die Anlagerendite betrug 7,3%. Dies geht aus den Jahresberichten hervor, die der Bundesrat genehmigt hat.

16. Dez. 2014

Der Stilllegungsfonds für Kernanlagen und der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke unterliegen der Aufsicht des Bundesrats.

Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Der Stilllegungsfonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich voraussichtlich auf CHF 2,974 Mrd. (Preisbasis 2011). Diese Kosten muss der Stilllegungsfonds vollumfänglich decken.

Ende 2013 betrug das angesammelte Fondskapital 1,697 Mrd. (2012: 1531 Mio.). Bei einer Anlagerendite von 7,19 % (2012: 9,49%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 110,5 Mio. (2012: Gewinn von 127,1 Mio.) aus.

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Der Entsorgungsfonds deckt die Kosten für die dauernde und sichere Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die voraussichtlichen Entsorgungskosten belaufen sich auf rund CHF 15,970 Mrd. (Preisbasis 2011). Bis Ende 2013 haben die Entsorgungspflichtigen davon bereits rund 5,2 Mrd. direkt bezahlt (beispielsweise für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung des Zentralen Zwischenlagers, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2,3 Mrd. laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit rund 8,4 Mrd. sichergestellt werden.

Ende 2013 betrug das angesammelte Fondskapital 3,578 Mrd. (2012: 3,220 Mrd.). Bei einer Anlagerendite von +7,38% (2012: +9,63%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds für das Berichtsjahr 2013 einen Gewinn von rund 239,8 Mio. aus (2012: Gewinn von rund 273,6 Mio.).

Revision der Verordnung

Am 25. Juni 2014 beschloss der Bundesrat eine Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV). Er passte dabei die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge an, welche die Betreiber in den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke einzahlen müssen. Neu wird insbesondere ein Sicherheitszuschlag von 30% auf die berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhoben. Die neuen Regeln treten per 1. Januar 2015 in Kraft.

Quelle

M.A. nach Bundesamt für Energie, Medienmitteilung, 10. Dezember 2014

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