Jahresberichte 2015 des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds befanden sich Ende 2015 insgesamt rund CHF 6,2 Mrd. (2014: CHF 6,1 Mrd.). Die Anlagerendite im Jahr 2015 betrug rund -0,5% (2014: +11,5%). Dies geht aus den Jahresberichten hervor, die der Bundesrat am 5. September 2015 genehmigt hat.

9. Sep. 2016

Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bilden Kostenstudien, die gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) alle fünf Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen gemäss den vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) überprüften Kostenstudien 2011 insgesamt CHF 20,654 Mrd. (Preisbasis 2011). Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller fünf schweizerischen Kernkraftwerke werden 1,709 Mrd. (Preisbasis 2011) betragen. Diese Kosten werden durch die Betreiber direkt finanziert und sie sind nicht Teil der Fonds. Die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds hat die Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2012–2016 entsprechend verabschiedet.

Ende 2016 werden neue Kostenstudien zur Verfügung stehen. Basierend darauf werden die Fondsbeiträge für die Veranlagungsperiode 2017–2021 berechnet.

Revision der SEFV

Am 25. Juni 2014 beschloss der Bundesrat eine Revision der SEFV. Er hat darin die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge angepasst, welche die Betreiber in die beiden Fonds einzahlen müssen. Neu werden der Kalkulation eine Anlagerendite von 3,5% und eine Teuerungsrate von 1,5% zugrunde gelegt. Zudem wird ein Sicherheitszuschlag von 30% auf die vorausberechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhoben. Die neuen Regeln sind am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Gestützt auf die neuen Bestimmungen hat die Verwaltungskommission eine Zwischenveranlagung vorgenommen und die Jahresbeiträge für den Rest der Veranlagungsperiode (2015 und 2016) neu festgelegt.

Gegen diese neu festgelegten Jahresbeiträge hatten die beitragspflichtigen Betreiber (mit einer Ausnahme) Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht ist mit Urteil vom 2. Mai 2016 nicht auf die Beschwerden der Betreiber eingetreten, weil die provisorischen Beitragsverfügungen als Zwischenverfügungen zu qualifizieren seien, die nicht anfechtbar sind. Inzwischen wurden den Betreibern die definitiven Beitragsverfügungen zugestellt.

Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Der Stilllegungsfonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen werden sich auf rund CHF 2,974 Mrd. (Preisbasis 2011) belaufen. Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds, das heisst durch Jahresbeiträge der Betreiber und Vermögenserträge, gedeckt.

Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital 2,000 Mrd. (2014: 1,951 Mrd.). Der Sollbetrag per 31. Dezember 2015 liegt bei 1,972 Mrd. Bei einer Anlagerendite von -0,53% (2014: +11,52%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 11 Mio. (2014: Gewinn von 198 Mio.) aus.

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Der Entsorgungsfonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke entstehen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich auf rund CHF 15,970 Mrd. (Preisbasis 2011). Bis Ende 2015 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 5,4 Mrd. bereits direkt bezahlt (beispielsweise für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung des Zentralen Zwischenlagers, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2,1 Mrd. laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch rund 8,4 Mrd. mittels Jahresbeiträgen der Entsorgungspflichtigen und Vermögenserträgen erbracht werden.

Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 4,223 Mrd. (2014: 4,115 Mrd.). Der Sollbetrag per 31. Dezember 2015 betrug 4,101 Mrd. Bei einer Anlagerendite von -0,48% (2014: +11,5%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 20 Mio. aus (2014: 418 Mio.).

Quelle

M.A. nach Bundesrat, Medienmitteilung, 5. September 2016

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