Jahresberichte 2016 des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2016 insgesamt rund CHF 7,0 Mrd. (2015: CHF 6,2 Mrd.). Die Anlagerenditen im Jahr 2016 betrugen rund 6,4% (2015: -0,5%). Dies geht aus den Jahresberichten und Jahresrechnungen hervor, die der Bundesrat am 22. September 2017 genehmigt hat.

27. Sep. 2017

Die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds decken die Kosten für den Teil der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der ausgedienten Brennelemente, der nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke zu finanzieren ist, sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke und für das Zwischenlager. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt.

Stilllegungsfonds

Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerkseinheiten und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich gemäss Kostenstudie 2011 auf rund CHF 2,974 Mrd. (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden durch den Stilllegungsfonds, d. h. durch Jahresbeiträge der Betreiber und Vermögenserträge, gedeckt.

Ende 2016 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 2,239 Mrd. (2015: CHF 2,0 Mrd). Der Soll-Betrag per 31.12.2016 beträgt CHF 2,149 Mrd. Bei einer Anlagerendite von 6,42% (2015: -0.53%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 128 Millionen Franken (2015: Verlust von 11 Millionen Franken) aus.

Entsorgungsfonds

Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der ausgedienten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich gemäss Kostenstudie 2011 auf rund CHF 15,970 Mrd. (Preisbasis 2011). Bis Ende 2016 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund CHF 5,6 Mrd. bereits direkt bezahlt – z. B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern. Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund CHF 1,9 Mrd. laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch rund CHF 8,4 Mrd. mittels Jahresbeiträgen der Entsorgungspflichtigen und Vermögenserträgen erbracht werden.

Ende 2016 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 4,716 Mrd. (2015: CHF 4,223 Mrd.). Der Soll-Betrag per 31.12.2016 beträgt CHF 4,471 Mrd. Bei einer Anlagerendite von 6,35% (2015: -0.5%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 269 Millionen Franken aus (2015: Verlust von 20 Millionen Franken).

Kostenstudien 2016 und geplante weitere Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Seit Dezember 2016 liegen die zurzeit noch ungeprüften Kostenstudien 2016 vor. Sie weisen voraussichtliche Stilllegungskosten von CHF 3,6 Mrd. und Entsorgungskosten von CHF 17,9 Mrd. aus. Die Verwaltungskommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo) hat darauf basierend Ende 2016 die provisorischen Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2017–2021 verfügt.

Die Kostenstudien 2016 werden derzeit durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) sowie durch unabhängige Kostenexperten im Auftrag des Stenfo überprüft. Die Ergebnisse sollen gegen Ende 2017 vorliegen. Voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 wird das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) auf Antrag des Stenfo die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten festlegen.

Zurzeit ist eine Revision der SEFV in Vorbereitung, die im ersten Quartal 2019 vom Bundesrat verabschiedet werden soll. Gegenstand dieser Revision sind insbesondere die Überprüfung und gegebenenfalls die Anpassung der Berechnungsgrundlagen der Beiträge (Anlagerendite, Inflation und Sicherheitszuschlag) unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Kostenstudien 2016.

Der Stenfo wird die definitiven Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2017–2021 nach Festlegung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten durch das Uvek und auf Basis der revidierten SEFV voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 festlegen.

Quelle

M.B. nach Bundesrat, Medienmitteilung, 22. September 2017

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