Japans Kabinett für Gesetzesentwurf zur Zwischenlagerung
Am 3. Oktober 2014 hat das japanische Kabinett einen Gesetzesentwurf zur Rolle der Regierung in der sicheren, zentralisierten Führung der geplanten Zwischenlager für kontaminierte Böden und andere radioaktive Abfälle aus dem zerstörten Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi verabschiedet.
Der Gesetzentwurf zur Rolle der japanischen Regierung bei der geplanten Zwischenlagerung wird jetzt in einer Sondersitzung des Parlaments debattiert. Er beinhaltet auch die Überarbeitung des Gesetzes über die Japan Environmental Safety Corporation (Jesco). Die Jesco ist für die Umsetzung der Arbeiten im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle und Böden verantwortlich.
Die Revision sieht vor, dass die Regierung für den Bau und die Einhaltung der Sicherheit der geplanten Zwischenlager zuständig ist. Sie soll zudem das Verständnis der lokalen Bewohner einholen und Massnahmen zur Endlagerung des Materials ausserhalb der Präfektur Fukushima nach 30 Jahren Zwischenlagerung treffen. Die Jesco würde – nach einer Umbenennung – im Auftrag der Regierung, Präfekturen, Gemeinden und weiterer Stellen die Arbeiten für diese Zwischenlagerung übernehmen. Den Auftrag soll die Jesco zusätzlich zu ihrer herkömmlichen Tätigkeit – der Entsorgung PCB-haltiger Abfälle – erledigen. Die geplanten Standorte für die Zwischenlager befinden sich in Okuma und Futaba.
Quelle
M.A. nach Jaif, 14. Oktober 2014