Kashiwazaki-Kariwa-6 und -7 erfüllen verschärfte Sicherheitsrichtlinien Japans

Die Kernkraftwerkseinheiten Kashiwazaki-Kariwa-6 und -7 erfüllen laut der japanischen Nuclear Regulation Authority (NRA) die seit dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi vom 11. März 2011 neu erlassenen Sicherheitsanforderungen.

5. Jan. 2018

Nach Prüfung aller Unterlagen kam die NRA in ihrem abschliessenden Bericht zur Sicherheitsbeurteilung der Basisauslegung von Kashiwazaki-Kariwa-6 und -7 zum Schluss, dass beide Einheiten den neuen Sicherheitsrichtlinien entsprechen. Gleichzeitig hiess die NRA die Bauplanung für Nachrüstungen sowie die revidierten Betriebssicherheitsprozesse für beide Einheiten gut. Zuvor hatte die NRA einen vorläufigen Bericht erstellt, der die Kompatibilität von Kashiwazaki-Kariwa-6 und -7 mit den verschärften japanischen Sicherheitsrichtlinien bestätigte. Der Bericht wurde danach gesetzeskonform der Atomic Energy Commission (JAEC) und dem Ministry of Economy, Trade and Industry (Meti) zur Stellungnahme übergeben. Anschliessend folgte eine einmonatige öffentliche Vernehmlassung.

Die Besitzerin und Betreiberin des Kernkraftwerks Kashiwazaki-Kariwa, die Tokyo Electric Power Co. Inc. (Tepco), hatte am 27. September 2013 bei der NRA ein Wiederinbetriebnahme-Gesuch für die Blöcke 6 und 7 eingereicht.

Kashiwazaki-Kariwa-6 und -7 (je 1315 MW) sind die ersten Siedewasserreaktoreinheiten, welche die verschärften Sicherheitsanforderungen erfüllen. Weitere zwölf Druckwasserblöcke haben diese Hürde bereits genommen. Es sind dies: Mihama-3, Takahama-1 bis -4 sowie Ohi-3 und -4 der Kansai Electric Power Co., Ikata-3 der Shikoku Electric Power Co. sowie Genkai-3 und -4 und Sendai-1 und -2 der Kyushu Electric Power Co.

Takahama-3 und -4, Ikata-3 sowie Sendai-1 und -2 schlossen zudem alle Stufen des Wiederinbetriebnahme-Verfahren erfolgreich ab und sind mit Ausnahme von Ikata-3 wieder am Netz. Ikata-3 muss nach einer Klage bis September 2018 abgeschaltet bleiben.

Quelle

M.A. nach Jaif, Atoms in Japan, 27. Dezember 2017

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