Keine unabhängige Überprüfung der Erdbeben-Gefährdungsannahmen

Der Bundesrat hat die Motion von NR Martina Munz (SP/SH) abgelehnt. Sie fordert, das Verfahren der Erdbeben-Gefährdungsmassnahmen von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen.

30. Aug. 2016

Munz verlangt in ihrer Motion «Verfahren zu den Erdbeben-Gefährdungsannahmen für Schweizer AKW von unabhängiger Seite überprüfen» (16.3441), die Erdbebenstudie Pegasos Refinement Project (PRP), deren Fristen und die Verfügung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) seien von unabhängiger Seite zu überprüfen.

Der Bundesrat hält in seiner Begründung fest, die Gefährdungsannahmen würden regelmässig aktualisiert und die Betreiber müssten regelmässig nachweisen, dass ihre Anlagen sehr selten auftretenden starken Erdbeben standhalten. Wesentlich für die Erdbebensicherheit der Kernkraftwerke in der Schweiz sei aber vor allem, dass diese kontinuierlich nachgerüstet würden.

Laut Bundesrat muss der Sicherheitsnachweis, der 2012 nach dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi erstellt wurde, bis Ende 2018 aktualisiert werden. Bis Herbst 2020 müsse schliesslich ein erweiterter Erdbebensicherheitsnachweis geführt werden. An die neuen Nachweise werden im Vergleich zu den nach dem Reaktorunfall verlangten Erdbebennachweisen methodisch höhere Anforderungen gestellt. Zudem habe die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) angekündigt, sich im laufenden Jahr mit den Gefährdungsannahmen befassen zu wollen.

Der Bundesrat sieht deshalb keinen Anlass, eine weitere Überprüfung zu verlangen, und empfiehlt dem Parlament die Ablehnung der Motion.

Quelle

M.A. nach Curia Vista, 24. August 2016

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