Keine Verfassungsbeschwerde der EnBW

Im Gegensatz zur E.On AG, RWE Power AG und Vattenfall AG verzichtet die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) als einzige Kernkraftwerksbetreiberin Deutschlands auf eine Verfassungsbeschwerde gegen die vorzeitige Abschaltung ihrer Kernkraftwerkseinheiten.

3. Aug. 2012

Die EnBW habe nach intensiver rechtlicher Prüfung und Abwägung der relevanten Gesichtspunkte beschlossen, keine Verfassungsbeschwerde gegen den Entscheid der deutschen Regierung zu erheben, die Kernkraftwerkseinheiten vorzeitig abschalten zu lassen, teilte das Unternehmen mit. Da die EnBW mit mehr als 98% im Besitz der öffentlichen Hand sei, fehle die Grundrechtsfähigkeit, begründet sie ihren Entscheid. Eine Verfassungsbeschwerde wäre damit nach geltender Rechtsprechung unzulässig.

EnBW teilt Rechtsauffassung ihrer Konkurrenten

Die EnBW hält in ihrer Medienmitteilung allerdings fest, dass sie die Rechtsauffassung der E.On, RWE und Vattenfall ausdrücklich teile. Der Entscheid der Regierung werde einer verfassungsrechtlichen Prüfung voraussichtlich nicht standhalten, ist sie überzeugt. Die drei Energieunternehmen sind der Ansicht, der entschädigungslose Entzug der Strommengen sei verfassungswidrig, weil er Grundrechte (Eigentum, Berufsfreiheit und Gleichheit) der Betreiber materiell verletze. Sie fordern deshalb Schadenersatz.

Hofft gleichwohl auf Entschädigung

Die EnBW sei von den wirtschaftlichen Folgen des vorzeitigen Kernenergieausstiegs ebenso betroffen wie die E.On, RWE und Vattenfall, unterstreicht das Unternehmen. «Wir sind daher zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht bei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden der Mitwettbewerber im Rahmen seiner Entscheidungen auch die Interessen der EnBW berücksichtigen wird», betont sie. Nur so sei gewährleistet, dass wettbewerbsverzerrende Ungleichbehandlungen vermieden würden und faire Bedingungen im Wettbewerb auch in Zukunft erhalten blieben.

Im Zuge des beschleunigten Kernenergieausstiegs musste die EnBW ihre Einheiten Philippsburg-1 und Neckarwestheim-1 bereits abschalten. Philippsburg-2 folgt 2019 und Neckarwestheim-2 drei Jahre später.

Quelle

M.A. nach EnBW, Medienmittteilung, 30. Juli 2012

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