KKL: einzelne Brennelemente nicht konform

Die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) hat während der laufenden Jahresrevision Brennelemente entdeckt, die nicht den Spezifikationen entsprechen. Sie entschied, diese vorsorglich auszutauschen. Die Wiederinbetriebnahme verzögert sich bis voraussichtlich gegen Ende 2017.

22. Nov. 2017

Das KKL teilte erstmals am 30. Oktober 2017 mit, dass 16 neue, für den nächsten Betriebszyklus vorgesehene Brennelemente, ersetzt werden müssen, weil diese nicht den Spezifikationen entsprechen. Die Betreiberin rechnete zu diesem Zeitpunkt mit einer Verzögerung von rund zehn Tagen. Abklärungen beim Lieferanten haben nun ergeben, dass weitere Brennelemente von den gleichen Spezifikationsabweichungen betroffen sind. Das KKL hat sich nach eigenen Angaben entschieden, diese Brennelemente ebenfalls vorsorglich noch während der laufenden Jahreshauptrevision zu ersetzen. Es setzte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) davon in Kenntnis.

Durch den Ersatz der Brennelemente wird eine Neuauslegung des Reaktorkerns einschliesslich eines umfassenden Freigabeprozesses durch die Aufsichtsbehörde notwendig. Als Folge rechnet das KKL mit einer Verzögerung der Wiederinbetriebnahme bis voraussichtlich gegen Ende Dezember 2017.

Das Ensi begrüsst den sicherheitsgerichteten Entscheid des KKL, die betroffenen Brennelemente vorsorglich auszutauschen. Es führte zu den Vorkommnissen aus, dass in der Schweiz einzig das KKL betroffen sei. Dies habe sofortige Abklärungen ergeben. Es hält fest, dass im KKL von den 648 Brennelementen im Reaktorkern insgesamt 22 Brennelemente betroffen sind: 16 wurden wie zuvor erwähnt noch nicht eingesetzt. Sechs Brennelemente waren bereits drei beziehungsweise vier Betriebszyklen im Einsatz. Die in diesen sechs Brennelementen nicht der Spezifikation entsprechenden Brennstäbe machen nur 0,045% aller rund 62’000 Brennstäbe im Reaktorkern des KKL aus.

Fehler bei der Qualitätssicherung des Herstellers

Für die Qualitätssicherung ist in erster Linie der Hersteller zuständig, so das Ensi. Dieser ist verpflichtet, nach einem zertifizierten Managementsystem gemäss ISO 9001 zu arbeiten sowie weiteren einschlägigen technischen Normen und Regelungen zu folgen. Das Ensi erklärte, dass es sich in diesem Fall um keinen Produktionsfehler im engeren Sinne, sondern um einen Fehler bei der Qualitätssicherung der Hüllrohre handelt. Es gibt zu bedenken, dass aufgrund der hohen Automatisierung und Komplexität der Anlagensteuerung bei der Herstellerfirma der Brennstab-Hüllrohre, ein, wie in diesem Falle, spontan auftretender Fehler nur sehr schwer auffindbar ist. Da die Qualitätssicherung im weiteren Produktionsablauf (Dichtheitsprüfung), die Inspektionen in den Kraftwerken und der Reaktorbetrieb keine Schäden an Brennelementen aufgrund dieses Qualitätssicherungsproblems zeigten, blieb dieser Fehler eine längere Zeit unentdeckt. Des Weiteren sind Abweichungen für den Betreiber trotz stichprobenweise durchgeführter Qualitätsprüfungen nach Anlieferung im Kraftwerk kaum erkennbar.

Das KKL ist derzeit daran, einen Bericht zum Vorkommnis zu verfassen. Das Ensi wird diesen Bericht zusammen mit den vorgeschlagenen Massnahmen prüfen. Es plant zudem, beim Hüllrohr-Hersteller eine Inspektion durchzuführen.

Quelle

M.B. nach KKL, Medienmitteilungen, 30. Oktober und 8. November, sowie Ensi, Medienmitteilung, 17. November 2017

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft