Kommissionen bestätigen höhere Beiträge für Stilllegung und Entsorgung

Die Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke und des Zwischenlagers Zwilag, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen neu CHF 20,654 Mrd. Sie sind somit 10% höher als die Kostenschätzungen von 2006. Die Kommissionen für den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds haben die Beiträge der Betreiber an die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2012–2016 entsprechend erhöht.

23. Nov. 2012
Die angegebenen Zielwerte des Fonds beziehen sich auf den Geldwert zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme der Werke. Die Kostenstudien 2011 der swissnuclear hingegen berücksichtigen die Preisbasis 2011.
Die angegebenen Zielwerte des Fonds beziehen sich auf den Geldwert zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme der Werke. Die Kostenstudien 2011 der swissnuclear hingegen berücksichtigen die Preisbasis 2011.

Die Finanzierung der Stilllegung der Kernkraftwerksblöcke sowie des Zwilag und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle nach Ausserbetriebnahme der Anlagen wird in der Schweiz durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Beide Fonds werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet, die gemäss Kernenergiegesetz zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind. Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber bilden Kostenstudien, die gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV) alle fünf Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden. Vor einem Jahr legte die swissnuclear, die Fachgruppe Kernenergie des Verbands swisselectric, der Kommission der beiden Fonds die Kostenstudien 2011 vor. Diese bilden die Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der Veranlagungsperiode 2012–2016. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat unter Einbezug externer Experten die Kostenstudien inzwischen überprüft und als realistisch bewertet.

Berechnungsgrundlage: 50 Jahre Betrieb – auch für Mühleberg

Als Berechnungsgrundlage wurde eine Betriebsdauer der Kernkraftwerke von 50 Jahren angenommen (Art. 8 SEFV). Diese Berechnungsgrundlage gilt vorläufig auch für das Kernkraftwerk Mühleberg, solange über das Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung nicht rechtskräftig entschieden ist. Wird die Befristung für das Kernkraftwerk Mühleberg nicht rechtskräftig aufgehoben, müssen die Kosten für das Kernkraftwerk Mühleberg neu berechnet und allfällige Fehlbeträge durch die BKW FMB Energie AG in die Fonds nachbezahlt werden, so das BFE in einer Medienmitteilung.

Höhere Jahresbeiträge für die Veranlagungsperiode 2012–2016

Die Kommissionen für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds haben an ihrer Sitzung vom 20. November 2012 die von den Betreibern der Kernkraftwerke zu entrichtenden Jahresbeiträge aufgrund der neuen Kostenbasis definitiv festgelegt. Derzeit laufen gemäss BFE zudem die Vorbereitungsarbeiten für eine Revision der SEFV. Geprüft werden sollen insbesondere die Modellparameter zur Ermittlung der Kosten im Rahmen der Kostenstudien sowie die Handhabung allfälliger weiterer Steigerungen der Stilllegungs- und Entsorgungskosten.

Die Zielwerte des Fonds beziehen sich auf den Geldwert zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme der Werke. Die Kostenstudien 2011 der swissnuclear hingegen berücksichtigen die Preisbasis 2011.
Die Zielwerte des Fonds beziehen sich auf den Geldwert zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme der Werke. Die Kostenstudien 2011 der swissnuclear hingegen berücksichtigen die Preisbasis 2011.

Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten im Überblick

Die Stilllegungskosten der fünf schweizerischen Kernkraftwerkseinheiten und des Zwilag betragen gemäss Kostenstudien 2011 CHF 2,974 Mrd. und werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds gedeckt. Ende 2011 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 1,338 Mrd. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der Kernkraftwerksbetreiber und Kapitalerträge auf dem Fondsvermögen bereitgestellt. Die Entsorgungskosten betragen gemäss Kostenstudie 2011 CHF 15,970 Mrd. Die während des Betriebs anfallenden Entsorgungskosten werden durch die Betreiber direkt bezahlt. Bis 2011 waren dies rund CHF 5,0 Mrd. und bis zur Ausserbetriebnahme aller Kernkraftwerke werden es CHF 7,523 Mrd. sein. Der Entsorgungsfonds deckt die verbleibenden CHF 8,447 Mrd. Ende 2011 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 2,828 Mrd. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der Kernkraftwerksbetreiber und Kapitalerträge auf dem Fondsvermögen bereitgestellt. Die in der Tabelle angegebenen Zielwerte der Fonds beziehen sich auf den Geldwert zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme der Werke, die Kostenstudien 2011 der swissnuclear hingegen berücksichtigen die Preisbasis 2011.

Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller fünf schweizerischen Kernkraftwerkseinheiten betragen gemäss Kostenstudien 2011 CHF 1,709 Mrd. Diese Kosten werden die Betreiber direkt finanzieren und sie sind nicht Teil der Fonds.

Quelle

D.S. nach BFE, Medienmitteilung, 21. November 2012

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