Kostenstudie für Stilllegung und Entsorgung 2016 veröffentlicht

Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der Schweizer Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen gemäss der am 15. Dezember 2016 publizierten Kostenstudie 2016 CHF 22,8 Mrd. Sie sind somit um insgesamt 10% höher als gemäss Kostenschätzung 2011. Die Kostenstudie 2016, welche die swissnuclear im Auftrag der Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds (Stenfo) durchgeführt hat, wird nun von unabhängigen Experten überprüft. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) legt nach der Überprüfung die geschätzten Kosten neu fest.

16. Dez. 2016
Die Kosten für Stilllegung der Schweizer Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle steigen um 10%. Die Erhöhung ist hauptsächlich auf die vorsichtige Projektplanung und die höheren Risikozuschläge zurückzuführen.
Die Kosten für Stilllegung der Schweizer Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle steigen um 10%. Die Erhöhung ist hauptsächlich auf die vorsichtige Projektplanung und die höheren Risikozuschläge zurückzuführen.
Quelle: Shutterstock

Die Kostenstudie 2016 stellt erstmals auf eine neu definierte Kostengliederung ab. Diese schliesst laut Stenfo neu Kostenzuschläge für Prognose-Ungenauigkeiten sowie Risikozuschläge mit ein. Dadurch können die Stilllegungs- und Entsorgungskosten genauer berechnet, transparenter dargestellt und effektiver überprüft werden als in den vorangegangenen Kostenstudien, so die Stenfo weiter.

Wichtigste Ergebnisse bei den Stilllegungskosten …

Nach den aktuellen Berechnungen belaufen sich die Stilllegungskosten für die fünf Schweizer Kernkraftwerkseinheiten und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen auf rund CHF 3,6 Mrd. (Preisbasis 2016). Ende 2015 betrug das angesammelte Fondskapital knapp CHF 2,0 Mrd. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der Kernkraftwerkbetreiber und durch Kapitalerträge des Fonds bereitgestellt.

… und Entsorgungskosten

Die Entsorgungskosten betragen gemäss Kostenstudie 2016 neu CHF 19,2 Mrd. Die während des Betriebs anfallenden Entsorgungskosten bezahlen die Betreiber direkt. Bis 2015 waren dies CHF 5,5 Mrd. Bis zur Ausserbetriebnahme aller Kernkraftwerksblöcke werden es CHF 7,5 Mrd. sein. Somit haben die Betreiber bis zur Ausserbetriebnahme noch CHF 2,0 Mrd. direkt zu bezahlen. Der Entsorgungsfonds deckt die verbleibenden CHF 10,5 Mrd. ab (exklusiv Bundesanteil von CHF 1,2 Mrd.). Im Entsorgungsfonds befanden sich Ende 2015 CHF 4,2 Mrd. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der KKW-Betreiber und durch Kapitalerträge des Fonds sichergestellt. Der grösste Teil der noch verbleibenden CHF 6,3 Mrd. kann aufgrund des langen Anlagehorizontes der Fonds (bis zu 100 Jahre) durch die Verzinsung erwirtschaftet werden.

Die Entsorgungskosten umfassen Planung, Bau und Betrieb von Entsorgungsanlagen (zentrales Zwischenlager, Behandlungsanlagen, geologische Tiefenlager, Verpackungsanlage, Zwischenlager Zwibez des Kernkraftwerks Beznau und Nasslager des Kernkraftwerks Gösgen), die Kosten für Transport- und Lagerbehälter sowie für Dienstleistungen wie Transporte oder Wiederaufbereitung, bis zum Verschluss der geologischen Tiefenlager.

Weiteres Vorgehen

Die Kostenstudie wird in den nächsten Monaten durch unabhängige Experten und durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung soll gegen Ende 2017 vorliegen. Voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2018 legt das Uvek auf Antrag der Verwaltungskommission die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten fest. Die Verwaltungskommission des Stenfo wird danach die definitiven Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2017-2021 bestimmen.

Quelle

M.B. nach Stenfo und BFE, Medienmitteilungen, 25. November 2016

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