Messmittel-Richtlinie wird grundlegend überarbeitet

Ein neuer Entwurf für eine Richtlinie des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) befindet sich seit dem 7. Oktober 2014 in Vernehmlassung. Die Richtlinie legt unter anderem die Anforderungen für Messinstrumente fest, die bei ionisierender Strahlung im operationellen Strahlenschutz und zur radiologischen Anlagenüberwachung eingesetzt werden.

20. Okt. 2014

Die Richtlinie Ensi-G13 «Messmittel für ionisierende Strahlung» soll die Richtlinie HSK-G13 «Strahlenschutzmessmittel in Kernanlagen: Konzepte, Anforderungen und Prüfungen» ablösen.

Eine Neuausgabe der Richtlinie HSK-G13 vom Februar 2008 wurde laut Ensi aus zwei Gründen nötig:

  • Am 1. Januar 2013 trat die Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) über Messmittel für ionisierende Strahlung in Kraft (StMmV, SR 941.210.5). Die StMmV regelt die Anforderungen an die Messmittel, das Verfahren für deren Inverkehrbringung sowie Angaben, wie die Instrumente geeicht oder kalibriert werden müssen.
  • Im Januar 2011 trat die Richtlinie Ensi-G01 «Sicherheitstechnische Klassierung für bestehende Kernkraftwerke» in Kraft. Diese Richtlinie legt die sicherheitstechnische Klassierung für die radiologische Anlagenüberwachung fest.

Der Entwurf der Richtlinie Ensi-G13 sei mit dem Bundesamt für Metrologie (Metas) abgestimmt worden, so das Ensi. Die öffentliche Anhörung dauert bis zum 27. Februar 2015.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 7. Oktober 2014

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