Moratorium: Ständerat schliesst sich Nationalrat an

Bei der Differenzbereinigung zur Verlängerung des Moratoriums für die Bewilligung der Ausfuhr ausgedienter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung hat der Ständerat den Vorschlag des Nationalrats angenommen: Das Moratorium wird um vier statt um zehn Jahre verlängert.

16. Juni 2016

In der Schweiz gilt seit Juli 2006 – dem Inkrafttreten des heute geltenden Kernenergiegesetzes (KEG) – ein befristetes Verbot der Ausfuhr ausgedienter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung, das Ende Juni 2016 ausläuft. National- und Ständerat sprachen sich im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 für ein unbefristetes Verbot der Wiederaufarbeitung aus. Diese Vorlage wird im Zeitpunkt des Auslaufens des Moratoriums indes noch nicht in Kraft sein. Vor diesem Hintergrund beantragte der Bundesrat, das Verbot der Ausfuhr zur Wiederaufarbeitung unabhängig vom ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 durch einfachen Bundesbeschluss um zehn Jahre zu verlängern.

Am 15. März 2016 folgte der Ständerat als Erstrat dem Antrag des Bundesrates und ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-S) einstimmig. Der Nationalrat hingegen unterstützte am 13. Juni 2016 den Minderheitsantrag, die Fristverlängerung des Moratoriums von zehn auf vier Jahre zu verkürzen. Denn sollte die Energiestrategie 2050 scheitern, müsste in den Augen des Nationalrates die ganze Frage der Kernenergie neu angegangen werden, insbesondere die Frage des Ausfuhrverbotes, und dies sollte nicht erst in zehn Jahren geschehen. Der Bundesbeschluss hingegen sollte am 1. Juli 2016 in Kraft treten, damit keine Lücke entstehe. Somit müsse er laut Nationalrat in der Sommersession 2016 verabschiedet werden. Deshalb empfahl die Urek-S ihrem Rat jetzt, dem vierjährigen Moratorium zuzustimmen, was dieser am 14. Juni 2016 tat.

Quelle

M.A. nach Amtlichem Bulletin, 14. Juni 2016

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