Neue EU-Richtlinie zu europäischen Strahlenschutznormen verabschiedet

Der Rat der Europäischen Union hat am 5. Dezember 2013 die neue Richtlinie zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung diskussionslos verabschiedet.

11. Dez. 2013
Der Rat der Europäischen Union verabschiedet diskussionslos eine neue Richtlinie zum Strahlenschutz.
Der Rat der Europäischen Union verabschiedet diskussionslos eine neue Richtlinie zum Strahlenschutz.
Quelle: Rat der Europäischen Union

Die Richtlinie berücksichtigt laut Rat den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand und bezweckt einen umfassenden Strahlenschutz. Zudem führt sie fünf Euratom-Richtlinien zusammen und ersetzt sie. Es sind dies die Richtlinie zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen, die Richtlinie zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen, die Richtlinie über den Gesundheitsschutz von Personen gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition, die Richtlinie über den Schutz externer Arbeitskräfte, die einer Gefährdung durch ionisierende Strahlungen beim Einsatz im Kontrollbereich ausgesetzt sind, und die Richtlinie über die Unterrichtung der Bevölkerung über die bei einer radiologischen Notstandssituation geltenden Verhaltensmassregeln und zu ergreifenden Gesundheitsschutzmassnahmen.

Zu den wesentlichen Neuerungen der jetzt beschlossenen Richtlinie zählen:

  • ein verbesserter Strahlenschutz bei natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen, die sich in Böden und Gesteinen der Erdkruste finden und infolge industrieller Verarbeitung ein Gesundheitsrisiko darstellen können
  • Massnahmen zum Schutz vor dem natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon, das sich an Arbeitsplätzen und in Wohngebäuden ansammeln und damit Lungenkrebs verursachen kann
  • Regelungen zur Bewältigung radiologischer Altlasten
  • Regelungen zur natürlichen Radioaktivität in Baustoffen
  • detaillierte Vorgaben für die Notfallplanung und die verstärkte Kooperation aller Mitgliedsstaaten zum Zweck eines einheitlichen Handelns im Notfall
  • klare Vorgaben für medizinische Früherkennungsuntersuchungen mit Röntgenstrahlung, um nicht erforderliche Röntgenuntersuchungen zu vermeiden

Zudem erhält das EU-Parlament die Befugnis, zusammen mit dem Ministerrat als gleichberechtigtem Mitgesetzgeber aufzutreten. Das Parlament hatte dies in einer legislativen Entschliessung zum Entwurf der Richtlinie vorgeschlagen.

Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie innerhalb der nächsten vier Jahre in nationales Recht umsetzen.

Quelle

M.A. nach Rat der Europäischen Union, und BMU, Medienmitteilungen, 5. Dezember 2013

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