Neuer EU-Finanzierungsvorschlag für KKW-Stilllegungen in Osteuropa

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des europäischen Parlaments hat einen Verordnungsvorschlag gutgeheissen, der neue Vorschläge zur Mitfinanzierung der Stilllegung von Kernkraftwerken in Bulgarien, Litauen und der Slowakei festlegt.

27. März 2013

Die neue Verordnung, über die das europäische Parlament im April oder Mai 2013 befinden wird, erweitert die Finanzierung der Stilllegung der acht vorzeitig stillgelegten Kernkraftwerkseinheiten in Bulgarien, Litauen und der Slowakei. Wie bereits der EU-Rechnungshof (EuRH) in einem Sonderbericht im Februar 2012 festgestellt hat, sind die acht Werke zwar im Einklang mit den EU-Beitrittsverhandlungen endgültig abgeschaltet und Fortschritte bei der Stilllegung erreicht worden. Der grösste Teil der Stilllegungsarbeiten und des Rückbaus der acht Anlagen ist jedoch noch nicht ausgeführt worden. Zudem lägen bei grossen Infrastrukturprojekten Verzögerungen und Kostenüberschreitungen vor, so die Kommission in der Begründung des Vorordnungsvorschlags. Bereits im März 2011 aktualisierten die drei Länder ihre Kostenschätzungen für die Stilllegung auf EUR 5,3 Mrd. (CHF 6,5 Mrd.), womit eine Finanzierungslücke von EUR 2,5 Mrd. (CHF 3,1 Mrd.) bestehe.

Die EU plante ursprünglich bis Ende 2013 Finanzmittel für die Stilllegung beizusteuern. Die nun vorliegende EU-Verordnungsvorschlag sieht vor, von 2014 bis 2020 insgesamt weitere EUR 553 Mio. (CHF 675 Mio.) an die Stilllegung der acht Werke beizusteuern. Dies ergibt für Kosloduj-1, -2, -3 und -4 in Bulgarien EUR 208 Mio., für Ignalina-1 und -2 in Litauen EUR 229 Mio. sowie für Bohunice-1 und -2 in der Slowakei EUR 115 Mio. Die drei Länder werden angehalten, gegebenenfalls weitere Quellen für eine langfristige Kofinanzierung zu erschliessen.

Nebst der Festlegung der Finanzmittel gibt der Verordnungsvorschlag klare Regeln für den weiteren Verlauf der Stilllegungsprojekte vor. So soll ein unterstützendes Stilllegungsprogramm lanciert werden, und die drei Länder müssen jährlich vorgegeben Projektziele erreichen, damit die EU-Finanzhilfe weiterhin gewährleistet ist. Die EU-Kommission ihrerseits müsse in regelmässigen Abständen über die Fortschritte bei der Stilllegung berichten und diese auch bewerten.

Quelle

D.S. nach Europäischem Parlament, Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, Berichterstattung zur Sitzung vom 18. März 2013

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