Niederlage Irlands im Prozess gegen Mox-Werk Sellafield

Die Regierung der Republik Irland wendet alle Rechtsmittel an, um die Inbetriebnahme des neuen Werks zur Herstellung von Uran-Plutonium-Mischoxid-Brennelementen (Mox) im britischen Sellafield zu verhindern, ist jetzt aber vor dem Internationalen Seegerichtshof (International Tribunal for the Law of the Sea, ITLOS) in Hamburg mit dem Antrag abgeblitzt, die Inbetriebnahme sei mit einer superprovisorischen Verfügung zu verhindern.

2. Dez. 2001

Die Regierung in London hatte der Betreiberin des Mox-Werks, der BNFL, am 3. Oktober 2001 grünes Licht für die Aufnahme des kommerziellen Betriebs gegeben. Irland klagte dagegen mit der Begründung, das Werk trage zur Verschmutzung der Irischen See bei und durch seinen Betrieb steige das Risiko in Folge des Transports radioaktiver Stoffe zum und vom Werk. Irland verlange die Einsetzung eines internationalen Schiedsgerichts, und bis zu dessen Entscheid sei die Inbetriebnahmebewilligung zu suspendieren.
In der auf dem Internet unter www.itlos.org publizierten Urteilsbegründung erklärte sich der Gerichtshof zwar trotz EU-Verträgen für zuständig und stellte fest, Irland sei klageberechtigt. Doch er konnte keine unmittelbare Gefährdung feststellen, die eine sofortige provisorische Einstellung der Inbetriebnahme gerechtfertigt hätte. Auch steige das Risiko durch Transporte nicht, weil der Betrieb des neuen Werks keine Erhöhung der Anzahl Transportbewegungen auf der See nach sich ziehe. Hingegen verpflichtete der Gerichtshof die Streitparteien, bis zum Vorliegen des Schiedsgerichtentscheids zusammenzuarbeiten: In gegenseitigen Konsultationen seien die möglichen Folgen des Mox-Werkbetriebs weiter abzuklären, die Risiken und Auswirkungen zu überwachen und nötigenfalls präventive Massnahmen gegen eine Verschmutzung der See zu ergreifen.

Quelle

P.B. nach ITLOS-Medienmitteilung, 3. Dezember 2001

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