Österreich klagt gegen Hinkley-Point-Entscheid

Das österreichische Bundeskanzleramt hat beschlossen, den Entscheid der Europäischen Kommission zu den Fördermassnahmen der britischen Regierung für das geplante Kernkraftwerk Hinkley Point C nicht zu akzeptieren und eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einzubringen.

16. Okt. 2014

«Wir werden die Entscheidung, Subventionen für Atomstrom zu genehmigen, nicht akzeptieren. Wie angekündigt, werden wir eine Klage beim Europäischen Gerichtshof vorbereiten und einbringen», erklärten Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner kurz nach Bekanntgabe des Entscheids der Europäischen Kommission zu den überarbeiteten Massnahmen Grossbritanniens zwecks Förderung von Bau und Betrieb des geplanten Kernkraftwerks Hinkley Point C.

Für Österreich sei klar, dass alternative Energieformen förderungswürdig seien, nicht aber die Atomenergie, betonten Faymann und Mitterlehner. Ihrer Meinung nach ist die Kernenergie keine nachhaltige Energieform. Sie sei eine seit Jahrzehnten ausgereifte Technologie und sie sei keine Option zur Bekämpfung des Klimawandels. «Hinkley Point ist ein negativer Präzedenzfall, weil garantierte Einspeisetarife bisher erneuerbaren Energieformen vorbehalten waren. Gegen diesen werden wir auftreten und klagen», liessen sie verlauten.

Quelle

M.A. nach österreichisches Bundeskanzleramt, Medienmitteilung, 8. Oktober 2014

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