Ohi-3 und -4 entsprechen neuen Sicherheitsrichtlinien

Am 24. Mai 2017 hat die japanische Nuclear Regulatory Authority (NRA) offiziell bestätigt, dass die beiden jüngeren Druckwasserreaktoreinheiten von Ohi den neuen Sicherheitsanforderungen Japans entsprechen. Die Behörde hat damit für zwölf Einheiten diesen Sicherheitsnachweis gebilligt.

9. Juni 2017

Bevor die Kansai Electric Power Co. (Kansai EP) Ohi-3 und -4 in Betrieb nehmen darf, müssen neben anderen Schritten noch die Präfektur und die Gemeine diesem Vorhaben zustimmen. Das Unternehmen hofft, die beiden Druckwasserreaktorblöcke in diesem Herbst wieder in Betrieb nehmen zu können. Ohi-3 und -4 durften ab Mitte 2012 unter Auflagen für etwas mehr als ein Jahr Strom produzieren, während die übrigen betriebsfähigen Einheiten Japans abgestellt waren. Im Juli 2013 traten in Japan neue Sicherheitsrichtlinien für Kernkraftwerke in Kraft. Die Kansai EP reichte in diesem Zeitraum die Anträge zur Sicherheitsüberprüfung von Ohi-3 und -4 bei der NRA ein.

Die NRA hat somit alle sieben bisher von der Kansai EP eingereichten Sicherheitsnachweise angenommen. Neben Ohi-3 und -4 sind dies Takahama-1 bis -4 und Mihama-3. Laut dem Japan Atomic Forum (Jaif) bereitet die Kansai EP Anträge für die Sicherheitsüberprüfung von Ohi-1 und -2 vor.

Quelle

M.B. nach Jaif, Atoms in Japan, 24. Mai 2017

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