Rechtsrahmen für Grönlands Uranexport geschaffen

Grönland verfügt jetzt über die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Uran exportieren zu dürfen. Dies hat die Greenland Minerals and Energy Ltd. (Gmel) mitgeteilt.

13. Juni 2016

Nachdem 2013 das seit 1988 geltende Förderverbot für die Ausbeutung radioaktiver Bodenschätze wie Uran auf Grönland aufgehoben worden war, erzielten die Regierungen Dänemarks und Grönlands Anfang 2016 eine Einigung beim kommerziellen Uranexport. Demnach erhält Grönland die Rechte auf die Uranförderung, während Dänemark die Verantwortung für die Weiterverwendung trägt.

Anfang Juni 2016 verabschiedete das Parlament Dänemarks nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Ausfuhr. Kurz zuvor hatte das Parlament Grönlands die Gesetze über die Einhaltung der internationalen Non-Proliferationsverpflichtungen Dänemarks beschlossen. Die Gesetzgebung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.

Die Gmel bezeichnete die Annahme der Gesetzgebung als bedeutenden Schritt für die Genehmigung und Entwicklung ihres Kvanefjeld-Projekts im Südwesten Grönlands. In Kvanefjeld befindet sich eines der weltweit grössten bisher bekannten Seltenerdvorkommen. Uran wird als Nebenprodukt bei der Förderung der Seltenen Erden anfallen.

Quelle

M.A. nach Gmel, Medienmitteilung, 8. Juni 2016

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