Rechtsstreit über amerikanische Uran-Importabgaben

Die Eurodif, die Cogema und die Urenco wehren sich gegen einen vorläufigen Entscheid des amerikanischen Department of Commerce (DOC), der zu Abgaben auf den Exporten dieser europäischen Urananreicherungsunternehmen in die USA führen könnte.

8. Juli 2001

Das DOC hat eine Klage des einzigen amerikanischen Anreicherungsunternehmens, der Usec, entgegengenommen, die europäischen Konkurrenten würden ihre Dienstleistungen auf dem US-Markt zu "unfairen Bedingungen" und "unter den Produktionskosten" verkaufen. Ein formeller Entscheid über die Klage wird bis Ende 2001 erwartet.
Die Annahme der Klage folgt einem früheren, unabhängigen Entscheid des DOC, wonach die europäischen Konkurrenten der Usec von ihren Regierungen unfair unterstützt worden seien. Das DOC erliess daher Importabgaben von 13,94% auf Lieferungen schwach angereicherten Urans durch die Eurodif und von 3,72% auf Lieferungen durch die Urenco. Die Abgaben wurden von der EU zurückgewiesen, welche die Angelegenheit vor die Welthandelsorganisation WTO bringen würde, sollte das DOC auf der Durchführung ihres Entscheids beharren. Bei der Annahme der neuen Klage würde das DOC Antidumpingabgaben von 17,52% im Fall der Eurodif und von 3,35% im Fall der englischen Urenco auf dem Wert des in die USA importierten schwach angereicherten Urans erheben. Im Fall der deutschen und niederländischen Urenco schätzt das DOC den Vorteil gegenüber dem amerikanischen Lieferanten auf weniger als 2% ein, so dass keine Antidumpingabgaben fällig würden.
Die Europäer bestreiten die Klage beim DOC nicht nur aus sachlichen, sondern auch aus formellen Gründen: In die USA importiert werde nicht eine Ware, sondern eine Dienstleistung, so dass die amerikanische Antidumping-Gesetzgebung gar nicht anwendbar sei. Das DOC hätte die Klagen der Usec nicht entgegennehmen dürfen, die sich einfach einer unangenehmen Konkurrenz entledigen möchte.

Quelle

P.B. nach NucNet, 9. Juli 2001

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