Revidierte Jodtablettenverordnung kontraproduktiv

Die Schweizer Kernkraftwerksbetreiber erheben Beschwerde gegen die revidierte Jodtablettenverordnung. Das neue Verteilkonzept bringt kein erhöhter Schutz, sondern verunsichert die Bevölkerung und erfordert einen unverhältnismässig hohen Aufwand, kritisiert die swissnuclear.

5. Juni 2014

Übereilt und ohne die laufenden Abklärungen zum Notfallschutz abzuwarten, habe der Bundesrat die revidierte Jodtablettenverordnung Anfang 2014 in Kraft gesetzt, schreibt die swissnuclear– die Fachgruppe Kernenergie der swisselectric – in einer Medienmitteilung. Das darin verankerte neue Verteilkonzept erhöhe den Schutz der Bevölkerung nicht. Im Gegenteil: Jodtabletten im Umkreis von 20–50 km um ein Kernkraftwerk neu an alle Haushalte direkt abzugeben statt sie wie bisher zentral zu lagern, verunsichere die Bevölkerung und wirke sich gemäss den neusten Gefährdungsanalysen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) eher kontraproduktiv aus. Gerade bei Extremszenarien sei eine zentrale sowie geschützte Lagerung in Schulen und Kindergärten effektiver. Deshalb erheben die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke Beschwerde gegen die revidierte Jodtablettenverordnung, erklärte die swissnuclear weiter. Zudem werde der Aufwand für die Verteilung mehr als verdreifacht.

Kernenergiebranche fordert seriöse Prüfung des Verteilkonzepts

Weil die Sicherheit der Bevölkerung sehr wichtig sei, müssten die Bereitstellung und Verteilung der Jodtabletten ohne Zeitdruck geprüft werden, so die swissnuclear. Nachdem die revidierte Jodtablettenverordnung aber verabschiedet sei, bleibe der Branche nur noch der Rechtsweg.

Quelle

M.A. nach swissnuclear, Medienmitteilung, 3. Juni 2014

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