Richtlinie zur systematischen Sicherheitsbewertung in Kraft

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat eine neue Richtlinie zur Sicherheitsbewertung von Kernanlagen in Kraft gesetzt. Die Richtlinie beschreibt die Anforderungen an die laufende Bewertung des Betriebs von Kernanlagen.

10. Juli 2015

Zusätzlich zu den alle zehn Jahre durchzuführenden Periodischen Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) müssen die Betreiber von Kernanlagen in der Schweiz die Sicherheit ihrer Anlagen auch laufend bewerten. Das Ensi konkretisiert diese Pflicht nun erstmals in einer Richtlinie.

Die Richtlinie Ensi-G08 behandelt die systematischen Sicherheitsbewertungen, die Massnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit identifizieren sollen. Zu bewerten sind neben dem Anlagenbetrieb auch technische und organisatorische Änderungen.

In der neuen Richtlinie hat das Ensi festgelegt, welche Feststellungen über den Anlagenbetrieb und welche Änderungen als sicherheitsrelevant gelten. Ferner gibt die Richtlinie vor, wie die Daten zu erfassen und auszuwerten sind. Die Anforderungen berücksichtigen die Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und die Anforderungen der Western European Nuclear Regulators Association (Wenra).

Der Entwurf der Richtlinie war 2014 in öffentlicher Anhörung.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 30. Juni 2015

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