Schweden verlangt Nachrüstungen bis 2020

Die schwedische Strahlenaufsichtsbehörde Strålsäkerhetsmyndigheten (SSM) gibt den Werken im Land Zeit bis 2020, um unabhängige Kühlwasser- Notversorgungssysteme nachzurüsten. Bis dahin sind verschiedene Vorgaben umzusetzen.

23. Dez. 2014

Sämtliche schwedischen Kernkraftwerke sollen bis zum 31. Dezember 2020 über unabhängige Kühlwasser-Notversorgungssysteme verfügen, dies verlangte die schwedische Strahlenaufsichtsbehörde SSM am 16. Dezember 2014. Diese zusätzlichen Systeme würden zum Einsatz kommen, wenn andere Kühlsysteme ausfallen.

In den verbleibenden sechs Jahren müssen die Betreibergesellschaften verschiedene Vorgaben umsetzen. So sollen sämtliche Werke bis zum 30. Juni 2015 der SSM Vorschläge unterbreiten, wie sie eine temporäre, zusätzliche unabhängige Wasser- und Stromversorgung für 72 Stunden sicherstellen wollen. Bis zum 31. Dezember 2017 müssen diese Übergangslösungen umgesetzt sein. Umsetzungspläne für eine definitive Nachrüstung müssen der SSM bis zum 31. Dezember 2015 vorliegen. Für Einheiten, die nach den Plänen der Betreiberfirmen kurz nach 2020 stillgelegt werden könnten, ist es gemäss der SSM möglich, um Änderungen der Vorgaben nachzufragen.

In der Schweiz hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) bereits sehr kurz nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima-Daiichi von den Kernkraftwerken einen Bericht zur Kühlwasserversorgung der Sicherheits- und Hilfssysteme verlangt. Am 17. November 2011 hat es die von den Betreiberinnen eingereichten Verbesserungsvorschläge im Grundsatz akzeptiert.

Quelle

(S.Ry. nach Strålsäkerhetsmyndigheten, Medienmitteilung, 16. Dezember 2014)

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft