Schweizer Kernanlagen 2012 auf hohem Sicherheitsniveau

Die Schweizer Kernanlagen wurden im Aufsichtsjahr 2012 unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben mit hoher Sicherheit betrieben. Die Werke befinden sich in einem sicherheitstechnisch guten Zustand. Zu diesem Schluss gelangt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) in seinem Aufsichtsbericht.

24. Juni 2013

«Die Kernkraftwerke in der Schweiz erfüllen die Sicherheitsanforderungen, wie sie in den schweizerischen Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, und verfügen darüber hinaus über die von der Aufsichtsbehörde geforderten zusätzlichen Sicherheitsmargen», fasste Ensi-Direktor Hans Wanner das Resultat des Aufsichtsberichts 2012 zusammen.

Für die Kernkraftwerke vergab das Ensi bezüglich Auslegungs- und Betriebsvorgaben, Zustand und Verhalten der Anlage sowie von Mensch und Organisation im Jahr 2012 die Bewertungen hoch oder gut. Einzig beim Block 2 des Kernkraftwerks Beznau wurden Zustand und Verhalten der Anlage wegen des Startversagens eines Notstand-Dieselgenerators im Mai 2012 nur als ausreichend bewertet.

Die Aufarbeitung der Ereignisse in Fukushima dauerte auch 2012 an. Alle Betreiber konnten unter anderem belegen, dass ihre Kernkraftwerke schweren Erdbeben widerstehen und dabei keine Schäden infolge Strahlung für Mensch und Umwelt entstehen. Diesen Nachweis hatte das Ensi nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima gefordert. Weiter bestätigte der EU-Stresstest die Ergebnisse der umfangreichen Sicherheitsprüfungen, welche die Werke auf Verfügung des Ensi nach Fukushima durchführten.

Vier Schnellabschaltungen im Jahr 2012

Die Anlagenbetreiber meldeten dem Ensi 2012 gemäss den gesetzlich festgelegten Vorgaben 36 meldepflichtige Vorkommnisse. Diese verteilen sich wie folgt auf die Schweizer Kernanlagen: insgesamt 14 Vorkommnisse betrafen die beiden Blöcke des Kernkraftwerks Beznau, neun das Kernkraftwerk Gösgen, fünf das Kernkraftwerk Leibstadt, sechs das Kernkraftwerk Mühleberg sowie zwei die Kernanlagen des Paul Scherrer Instituts (PSI). Keine meldepflichtigen Vorkommnisse verzeichnete das Ensi beim Zentralen Zwischenlager Würenlingen der Zwilag, beim Forschungsreaktor der ETH Lausanne und beim Forschungsreaktor der Universität Basel. Unter den meldepflichtigen Vorkommnissen waren vier Reaktorschnellabschaltungen: je eine in den Kernkraftwerken Mühleberg und Gösgen sowie zwei im Kernkraftwerk Beznau.

Ein Vorkommnis hat das Ensi auf der von 0 bis 7 reichenden internationalen Störfallbewertungsskala für Kernanlagen (Ines) der Stufe 1 (Anomalie) zugeordnet. Es betraf eine Störung im Block 2 von Beznau, wo bei einem periodischen Funktionstest der Notstand- Dieselgenerator nicht startete. Alle anderen Vorkommnisse des Jahres lagen unterhalb der Ereignisskala Ines, das heisst auf Stufe 0 (ohne Bedeutung für die nukleare Sicherheit).

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 20. Juni 2013

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