Spanien: Busse für vorzeitige Stilllegung von Santa Maria de Garona

Die Nationale Markt- und Wettbewerbskommission (CNMC) Spaniens hat gegen die Betreiberin Nuclenor SA wegen der vorzeitigen Stilllegung des Kernkraftwerks Santa Maria de Garona eine Geldbusse verhängt.

28. Juli 2014

Die Nuclenor hätte Santa Maria (BWR, 446 MW) laut Regierungsbeschluss am 6. Juli 2013 endgültig ausser Betrieb nehmen sollen, da sie die Frist zum Einreichen eines Gesuchs zur Laufzeitverlängerung absichtlich verstreichen liess. Das Unternehmen beschloss jedoch, Santa María bereits auf Ende 2012 stillzulegen, um rückwirkende Steuern auf Energieproduktion und abgebrannte Brennelemente zu vermeiden.

Nuclenor rekurriert

Nun büsste die CNMC die Nuclenor mit EUR 18,4 Mio. (CHF 22,4 Mio.). Das Unternehmen habe Santa Maria ohne Genehmigung und ohne technischen oder sicherheitsrelevanten Grund abgeschaltet. Das sei ein schwerwiegender Verstoss gegen das Wettbewerbsgesetz. Die Nuclenor erklärte, sie werde gegen die Busse Rekurs einlegen. Die vorzeitige Stilllegung sei ein verantwortungsvoller Entscheid gewesen und der einzige praktikable Ausweg in Anbetracht der drohenden Insolvenz des Unternehmens aufgrund der höheren Energiesteuern.

Die Geldbusse von EUR 18,4 Mio. ist die Höchststrafe für ein solches Vergehen. Laut spanischem Recht darf die Busse höchstens 10% des Netto-Jahresumsatzes betragen. Der Netto-Jahresumsatz der Nuclenor betrug 2011 – dem letzten vollen Betriebsjahr vor der Stilllegung – EUR 184 Mio (CHF 224 Mio.).

Die Nuclenor unterbreitete im Mai 2014 einen Antrag zur Erneuerung der Betriebsgenehmigung für Santa Maria, nachdem eine revidierte Verordnung dies Kernkraftwerken erlaubt, die nicht aus Sicherheits- oder Strahlenschutzgründen abgeschaltet werden mussten. Falls das Gesuch genehmigt wird, darf das Kernkraftwerk bis zum 2. März 2031 Strom erzeugen, was dem Zeitpunkt entspricht, an dem es das 60. Betriebsjahr erreicht.

Quelle

M.A. nach CNMC, und Nuclenor, Medienmitteilungen, 17. Juli 2014

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