Stand des KKG-Beschwerdeverfahrens gegen HSK-Verfügung

Auf Grund der periodischen Sicherheitsüberprüfung des Kernkraftwerks Gösgen (KKG) erliess die zuständige Sicherheitsbehörde, die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), am 25. November 1999 eine 16 Punkte umfassende Verfügung. Ihre Umsetzung erfordert Eingriffe in die Anlage.

19. Jan. 2001

Nach Prüfung der verlangten Massnahmen bezüglich der Sicherheit der Gesamtanlage entschied das KKG im Januar 2000, bei der vorgesetzten Behörde, dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), Beschwerde einzulegen. Im laufenden Verfahren konnten inzwischen wesentliche Differenzen ausgeräumt und zwölf Punkte geklärt werden. Zu diesen erliess die HSK am 21. Dezember 2000 eine neue Verfügung, und das KKG setzt die entsprechenden Massnahmen jetzt um.
Zu den vier verbliebenen umstrittenen Fragen hat die Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) im Auftrag des Uvek Ende 2000 Stellung genommen. Das KKG hält seine Beschwerde weiterhin aufrecht und erarbeitet derzeit auf Grund der KSA-Stellungnahme Vorschläge, wie die geforderten Massnahmen mit dem grössten Sicherheitsgewinn und den kleinsten Nachteilen für die Anlage umgesetzt werden könnten und dies, selbst wenn dabei höhere Kosten entstehen sollten.
Nach schweizerischem Recht und internationaler Auffassung trägt der Betreiber einer Kernanlage allein die Verantwortung für die Sicherheit, während die Behörde die Aufgabe hat, zu überprüfen, ob der Betreiber seine Verantwortung wahrnimmt. Diese Rechtslage trifft auch für die Umsetzung aller von einer Behörde geforderten Eingriffe in eine Anlage zu: Der Betreiber ist nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, Behördenforderungen im Hinblick auf die Sicherheit der Gesamtanlage zu beurteilen. Das KKG trägt dieser Verantwortung mit seiner Beschwerde Rechnung. Sie ist nicht durch den Kostendruck auf Grund der Strommarktöffnung begründet, denn die gesamten geschätzten Kosten von rund SFr. 10 Mio. der zur Diskussion stehenden Punkte liegen in der Grössenordnung der Ausgaben, die das KKG üblicherweise jedes Jahr für Modernisierung und zusätzliche Sicherheit investiert.

Quelle

P.B. nach KKG-Pressemitteilung, 20. Januar 2001

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