Stilllegung von deutschen Kernkraftwerken per Gesetz verfassungswidrig

Die von der deutschen Bundesregierung angekündigte Stilllegung der Kernkraftwerke per Gesetz ist verfassungswidrig.

3. Okt. 1999

Das ist das Fazit einer Diskussionsveranstaltung zum Thema "Rechtliche und politische Grenzen eines Kernenergie-Ausstiegs zum Nulltarif", die am 4. Oktober 1999 vom Deutschen Atomforum in Berlin durchgeführt wurde.
Der Münchner Verfassungsrechtler und Atomrechtsexperte Professor Udo di Fabio machte in der Diskussion deutlich, dass durch einen Ausstieg sowohl das Grund- und Sacheigentum als auch der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb im Sinne des Gesetzes betroffen sind. Er erklärte, eine gesetzliche Stilllegungsanordnung durch konkrete Genehmigungsauslauffristen falle nicht unter die "Inhaltsbestimmung des Eigentums, sondern ist als Legalenteignung zu bewerten, da ein zielgerichteter Entzug einer bislang eigentumsrechtlichen Rechtsposition vorliegt". Weiter stellte er fest, dass eine nachträgliche Befristung der unbefristet erteilten Betriebsgenehmigungen und damit eine Legalenteignung nur dann zulässig sei, wenn das "Wohl der Allgemeinheit" dies erfordere. "Die blosse politische Neubewertung von Risiken, die als 'praktisch ausgeschlossen' bislang vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung akzeptiert worden sind, reicht nicht aus", sagte di Fabio.
Im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung angestrebten entschädigungsfreien Ausstieg aus der Kernenergie erklärte di Fabio: "Ausschlaggebend für die Entschädigungshöhe ist der wirtschaftliche Wert der Anlage im Zeitpunkt der angeordneten Abschaltung. Massgebend bei der Berechnung ist der Wiederbeschaffungswert im Sinne der aktuellen Errichtungskosten."

Quelle

M.S. nach Pressemitteilung des Deutschen Atomforums, 4. Oktober 1999

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