Tätigkeitsbericht 2014 der KNS

Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat ihren Tätigkeitsbericht 2014 veröffentlicht. Neben Aufgaben im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle befasste sich die KNS mit Überprüfungen im Bereich des Notfallschutzes, die der Bundesrat 2012 beschlossen hatte.

13. Mai 2015

Im Jahr 2012 hatte der Bundesrat auf Empfehlung der Interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA Nomex) verschiedene Massnahmen im Bereich des Notfallschutzes beschlossen. In diesem Kontext kommentierte die KNS im Berichtsjahr die Ergebnisse der Überprüfung der Referenzszenarien sowie des Zonenkonzepts. Konkret äusserte sich die KNS zur Überprüfung der Referenzszenarien (Massnahme 14) und zur Überprüfung des Zonenkonzepts (Massnahme 18). In ihren Kommentaren wies die KNS darauf hin, «dass sich Referenzszenarien für die Notfallplanung in der Umgebung der Kernkraftwerke mit gebotenem Realitätsbezug an den gegebenen Risiken orientieren müssen. Entsprechend dem hohen Gefährdungspotenzial werden in Kernkraftwerken grosse Investitionen in die Sicherheit von Anlage und Betrieb getätigt und die Risiken umfassend analysiert, sodass hypothetisch überhöhte Gefährdungsannahmen nach Meinung der KNS in Referenzszenarien, das heisst als Basis für konkret vorzubereitende Notfallschutzmassnahmen, nicht zielführend sind.»

Im Rahmen des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager nahm die KNS an den Zwischenhalt-Fachsitzungen zur Beurteilung des erreichten geologischen Kenntnisstands über die möglichen Standortgebiete teil und hielt ihr Fazit zuhanden des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) fest.

Weitere Tätigkeiten unter anderen umfassten die Stellungnahme zum Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2013 des Ensi-Rats sowie die Kommentierung von drei Richtlinienentwürfen des Ensi.

Quelle

M.A. nach KNS, Medienmitteilung und Zusammenfassung 12. Mai 2015

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