Tätigkeitsbericht 2016 der KNS

Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat ihren Tätigkeitsbericht 2016 veröffentlicht. Neben Aufgaben im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle befasste sich die KNS mit den im Berichtsjahr neu festgelegten Erdbebengefährdungsannahmen für die Standorte der schweizerischen Kernkraftwerke.

1. Juni 2017

Die KNS setzte sich mit den durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) festgelegten aktualisierten Erdbebengefährdungsannahmen und dem zugrundeliegenden Erdbebengefährdungsmodell auseinander. Sie begrüsst, dass das Ensi die Erdbebengefährdungsannahmen an den Standorten der schweizerischen Kernkraftwerke verbindlich festgelegt und die zugehörigen Nachweise eingefordert hat.

Im Bereich Entsorgung radioaktiver Abfälle stand der Vorschlag der weiter zu untersuchenden geologischen Standortgebiete im Zentrum der Arbeiten der KNS. Die Kommission hat ihre Analyse dieses Vorschlags, der 2015 von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vorgelegt worden war, fortgesetzt und abgeschlossen.

Zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) nahm die KNS zudem Stellung zum Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2015 des Ensi-Rats. Aufgrund der vorgelegten Dokumente sie zum Schluss, dass der Ensi-Rat seine Aufgaben gemäss Gesetzgebung erfüllt hatte.

Quelle

M.A. nach KNS, Medienmitteilung, 29. Mai 2017

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