Takahama-1 und- 2 entsprechen neuen Sicherheitsrichtlinien

Die zwei älteren Druckwasserreaktoreinheiten von Takahama erfüllen die neuen Sicherheitsanforderungen Japans. Zu diesem Schluss ist die japanische Nuclear Regulatory Authority (NRA) gekommen.

26. Apr. 2016

Am 20. April 2016 beendete die NRA die Sicherheitsbeurteilung der Basisauslegung von Takahama-1 und -2 (beides PWR mit je 780 MW) und kam zum Schluss, dass beide Einheiten den neuen Sicherheitsrichtlinien entsprechen. Es ist das erste Mal, dass die NRA diesen Nachweis für Blöcke als erbracht beurteilt hat, die ihren Betrieb vor über 40 Jahren aufnahmen. Takahama-1 gab 1974 zum ersten Mal elektrische Energie ans Netz ab und Takahama-2 1975.

Bevor die Kansai Electric Power Co. die beiden im Nachgang zum Fukushima-Daiichi-Reaktorunfall abgestellten Blöcke wieder in Betrieb nehmen darf, muss der im April 2015 eingereichte Laufzeitverlängerungsantrag von 40 auf 60 Jahre gutgeheissen werden. Im Februar 2016 legte die NRA den Entwurf einer entsprechenden Bewilligung vor, die beschreibt, welche Alterungsprüfungen bei Inspektionen vor Ort noch zu bestehen sind. Eine Gruppe Kernkraftwerkskritiker reichte gegen diesen Entscheid am 14. April 2016 beim Nagoya District Court Klage ein, so eine Mitteilung des Japan Industrial Atomic Forum (Jaif). In Japan ist die Laufzeit von Kernkraftwerken grundsätzlich wie in den USA auf 40 Jahre beschränkt. Mit Zustimmung der NRA kann sie um 20 Jahre verlängert werden.

In Japan haben derzeit sieben Blöcke die neue Sicherheitsüberprüfung bestanden. Neben Takahama-1 und -2 sind dies Sendai-1 und -2 (beide in Betrieb), Takahama-3 und-4 (Betrieb wegen Einsprachen unterbrochen) sowie Ikata-3.

Quelle

M.B. nach Jaif, Atoms in Japan, 20. und 18. April 2016

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