Takahama-3 und -4: Gericht hebt Inbetriebnahmestopp auf

Der Osaka High Court in Japan hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben, welche das Wiederanfahren der Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4 verhinderte. Das Gericht geht mit der Betreiberin Kansai Power Company einig, dass die beiden Blöcke sicher betrieben werden können.

30. März 2017

Der Otsu District Court hatte im März 2016 mit einer einstweiligen Verfügung die Abschaltung der damals erst kürzlich wieder angefahrenen Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4 verlangt. Die Kansai zog das Urteil an die nächste Instanz – den Osaka High Court – weiter. Dieser anerkannte am 28. März 2017 die vom Unternehmen vorgebrachten Argumente, Takahama-3 und -4 hätten die verschärften Sicherheitsprüfungen der Nuclear Regulatory Authority (NRA) bestanden und seien sicher zu betreiben. Mit der Aufhebung der Verfügung dürfen beide Blöcke wieder in Betrieb gehen.

Quelle

M.A. nach Kansai, Medienmitteilung, 28. März 2017

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