Teilerrichtungsgenehmigung für Verglasungseinrichtung Karlsruhe

Am 30. Dezember 1998 hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg die 1. Teilerrichtungsgenehmigung (TEG) für die Verglasungseinrichtung Karlsruhe (VEK) erteilt.

6. Jan. 1999

Damit ist grünes Licht gegeben für den Baubeginn der VEK, in der ca. 70 m3 flüssige hochradioaktive Abfälle aus dem früheren Betrieb der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) vor Ort verglast und damit endlagergerecht verfestigt werden sollen.
Der atomrechtliche Antrag für die Errichtung und den Betrieb der VEK wurde vom Forschungszentrum und der Betriebsgesellschaft der WAK im Dezember 1996 gestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden unter Beteiligung der Öffentlichkeit alle Aspekte der Sicherheit und des Umweltschutzes beim Bau und Betrieb der VEK betrachtet und das Gesamtvorhaben grundsätzlich positiv beschieden. Gemäss Projektleiter Joachim Fleisch umfassen die Massnahmen zur 1. TEG "im wesentlichen die Einrichtung der Baustelle, die Durchführung der Baumassnahme für eine erweiterte Energieversorgungszentrale (EVZ-3) - notwendig für den späteren Betrieb der VEK - sowie die Aushebung der VEK-Baugrube mit den sichernden Massnahmen für die angrenzenden Gebäude der stillgelegten WAK". Mit der 1. TEG sind zudem die Fertigung und Montage der elektro-, leit- und kommunikationstechnischen Einrichtungen der EVZ-3 und deren Verschaltung mit den vorhandenen Einrichtungen der WAK genehmigt worden.

Quelle

H.R. nach Forschungszentrum Karlsruhe, Presseinformation vom 7. Januar 1999

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