Überprüfung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten der Schweizer Kernkraftwerke

Die Kostenstudie 2016, die swissnuclear nach strikten Vorgaben der Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds (Stenfo) in Zusammenarbeit mit den Betreibern der Schweizer Kernanlagen erstellt worden ist, ist solide und in sich korrekt. Zu diesem Schluss kommen die Experten, welche diese Studie überprüft haben. Einzelne Punkte – insbesondere die Sicherheitszulage – müssen laut den Experten jedoch angepasst werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) wird nun die endgültigen Kosten festlegen.

22. Dez. 2017

Die Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen nach der unabhängigen Überprüfung der Kostenstudie 2016 (KS16) CHF 23,484 Mrd. Gegenüber der Kostenstudie 2011 steigen die Kosten bei der überprüften Kostenstudie 2016 somit um 13%.

Ergebnis Überprüfung Stilllegungskosten im Detail

Die Kostenexperten «Stilllegung» kommen zusammengefasst zum Schluss, dass die Vorgaben der Stenfo eingehalten wurden, die Arbeiten guter internationaler Praxis entsprechen, die Verfahren zur Kostenermittlung sowie die Kalkulationen nachvollziehbar, angemessen und zielführend sind.

Anpassungen schlagen die Kostenexperten «Stilllegung» bei den Risikozuschlägen vor. Die Kostenexperten empfehlen, angepasste Eintretenswahrscheinlichkeiten beziehungsweise Schadenausmasse im Rahmen des generellen Sicherheitszuschlags zu berücksichtigen. Die überprüften Kosten werden neu auf CHF 3,733 Mrd. veranschlagt (KS16 ungeprüft; CHF 3,406 Mrd.). Vergleicht man die Differenz zwischen der ungeprüften und der geprüften Kostenstudie 2016 ergibt sich eine Steigerung um CHF 327 Mio.

Überprüfung Entsorgungskosten im Detail

Die Kostenexperten «Entsorgung» kommen zusammengefasst zum Schluss, dass die Vorgaben der Stenfo für die KS16 durch den Verfasser der Kostenstudie korrekt berücksichtigt wurden. Weiter stufen die Kostenexperten die einzelnen Kostenniveaus für Ausgangskosten, Kosten zur Risikominderung, Zuschläge (Prognoseungenauigkeit, Gefahren und Chancen) insgesamt als plausibel und nachvollziehbar ein.

Anpassungen schlagen die Kostenexperten «Entsorgung» auf Grund einer anderen Beurteilung einzelner Elemente der Basiskosten sowie der Zuschläge für Gefahren und Chancen vor. Die Entsorgungskosten betragen gemäss überprüfter Kostenstudie 2016 neu CHF 19,751 Mrd. (KS16 ungeprüft: CHF 18.361 Mrd.). Vergleicht man die Differenz zwischen der ungeprüften und der geprüften Kostenstudie 2016 ergibt sich eine Steigerung um CHF 1390 Mio.

Noch keine definitiven Beiträge

Aufgrund der Ergebnisse hat die Stenfo dem Uvek einen Antrag auf Festlegung der Kosten auf insgesamt CHF 23,484 Mrd. gestellt. Das Uvek wird in den nächsten Monaten über die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten gemäss KS16 entscheiden. Aufgrund dieses Entscheids werden von Seiten der Stenfo angepasste provisorische Beiträge festgelegt. Erst nach Inkraftsetzung der revidierten Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) verfügt die Stenfo dann die definitiven Beiträge für die Veranlagungsperiode 2017–2021.

Quelle

M.A. nach Stenfo, Medienmitteilung, 21. Dezember 2017

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