USA: Bestehende Strahlenschutz-Grenzwerte zweckmässig

Dank angemessener Betriebsabläufe in der Nuklearindustrie sind in den USA Bevölkerung und Umwelt weit über die bestehenden Vorschriften hinaus vor ionisierender Strahlung geschützt. Entsprechend schätzt das Nuclear Energy Institute (NEI) ein Überarbeiten der Bestimmungen als unnötig ein.

18. Aug. 2014

Am 4. Februar 2014 hat die amerikanische Environmental Protection Agency (EPA) sämtliche interessierte Kreise eingeladen, zu einer geplanten Überarbeitung der bestehenden Strahlenschutzgrenzwerte für Kernkraftwerksbetreiber (40 CFR 190) Stellung zu nehmen. Anlass dazu sei das Alter der bestehenden Regulierung. Sie stammt aus dem Jahr 1977. Seither hätten sich sowohl der Stand der Wissenschaft als auch die Industrienormen verändert, so die EPA. Deshalb bestehe möglicherweise Bedarf nach einer Gesetzesanpassung. Am 4. August 2014 ist die Eingabefrist der EPA abgelaufen.

Das NEI bekräftigt in seiner Stellungnahme, dass die bestehenden Vorgaben zweckmässig sind und sowohl die Bevölkerung als auch die Umwelt ausreichend vor Strahlung schützen. Eine Revision würde lediglich beträchtlichen Verwaltungsaufwand, aber keinen zusätzlichen Nutzen mit sich bringen.

NEI gibt Branchenempfehlung ab

Jerry Hiatt, Senior Project Manager for Radiation Safety and Environmental Protection am NEI, hat in der Stellungnahme auch Branchenempfehlungen zu spezifischen Fragen der EPA abgegeben. So regte Hiatt an, die EPA möge die Grenzwerte der öffentlichen Strahlenbelastung weiterhin in der Form einer effektiven Strahlendosis festlegen. Ein Wechsel hin zu einem risikobasierten Ansatz wäre nur schwierig umsetzbar. Ebenso sei es logisch, für die Obergrenze einer Einzeldosis vom Wert einer effektiven Dosis zu sprechen. Dies erlaube es, die aktuellsten Erkenntnisse der Wissenschaft aufzunehmen. Auch beim Grenzwert für die Abgabe von Radionukliden an die Umwelt solle die EPA in Zukunft darauf verzichten, von einer Kollektivdosis zu sprechen. Ein effektiver Grenzwert pro Person sei besser geeignet, die Bevölkerung und die Umwelt zu schützen. Die Industrie sie zudem überzeugt, dass die bestehende Regulierung zur Lagerung ausgedienter Brennstoffe genüge. Ebenso decke diese sämtliche heute bekannten Technologien in der Kernenergie wie auch künftige alternative Brennstoffzyklen und kleine Leichtwasserreaktoren ab.

Quelle

S.Ry. nach NEI, Medienmitteilung, 5. August, sowie EPA, Webinar on Environmental Radiation Protection Standards for Nuclear Power Operations, 18. Mai 2014

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