USA: Notwendigkeit eines zweiten geologischen Langzeitlagers

Die USA müssen in absehbarer Zeit die gesetzliche Beschränkung der Höchstmenge hochaktiver Rückstände, die das projektierte geologische Langzeitlager Yucca Mountain aufnehmen darf, aufheben oder den Bau eines zweiten solchen Lagers an die Hand nehmen, soll das Department of Energy (DOE) in der Lage sein, seiner gesetzlichen Pflicht zur Entgegennahme und dauernden sicheren Beseitigung der hochradioaktiven Abfälle und bestrahlten Brennelemente nachzukommen. Dies stellt ein Bericht fest, den das DOE für den Kongress ausgearbeitet und jetzt veröffentlicht hat.

7. Jan. 2009

Heute lagern in den USA hochaktive Abfälle und bestrahlte Brennelemente, die einer Gesamtmenge von rund 71?000 t Schwermetall entsprechen. Davon stammen gut 58?000 t aus kommerziellen Kernanlagen und knapp 13?000 t aus militärischen Programmen. Durch den Betrieb der Kernkraftwerke nimmt diese Menge jedes Jahr um rund 2000 t zu. Die Zunahme würde sich erheblich beschleunigen, sollten die 34 neuen Kernkraftwerkseinheiten gebaut werden, für die Kraftwerksunternehmen schon heute Gesuche eingereicht oder angekündigt haben. Alle diese Abfälle muss das DOE gemäss der Nuclear Waste Policy Act (NWPA) von 1982 zur dauernden sicheren Beseitigung entgegennehmen.

Gesetzlichen Kapazitätsplafond von Yucca Mountain aufheben?

1987 wählte der Kongress aus den neun vom DOE vorgeschlagenen Standorten für ein geologisches Langzeitlager einen einzigen aus, Yucca Mountain, und beschloss gleichzeitig, in der NWPA die Kapazität dieser Einrichtung so lange auf 70?000 t Schwermetalläquivalent zu plafonieren, bis ein zweites geologisches Langzeitlager zur Verfügung steht. Die Plafonierung erfolgte aus politischen Gründen. Wie die Detailplanung und der Sicherheitsbericht zeigen, könnte Yucca Mountain technisch gesehen leicht die dreifache Menge Rückstände aufnehmen.

Aus der Sicht des DOE stehen jetzt drei Wege offen: Aufhebung des Kapazitätsplafonds von Yucca Mountain durch Änderung der NWPA, sofortige Einleitung des Verfahrens für die Standortbestimmung und den Bau eines zweiten Lagers oder Verschiebung des Entscheids auf unbestimmte Zeit. Aus der Sicht des DOE wäre die Aufhebung des Plafonds die optimale Lösung. Sie würde es am besten erlauben, die gesetzliche Pflicht zur Entgegennahme der Rückstände wie auch die getroffenen Abmachungen zur Schliessung der bestehenden Zwischenlager in den vorgesehenen Zeiträumen einzuhalten. Zudem eröffne dieses Vorgehen die Gelegenheit, praktische Erfahrungen zu sammeln, bevor ein mögliches zweites geologisches Langzeitlager zu planen und bauen wäre. Für den Bau eines solchen Lagers bestehen zwar laut den früheren Abklärungen des DOE in fast allen Bundesstaaten vertretbare Standorte. Doch ob es längerfristig überhaupt gebraucht werde, stehe heute noch nicht fest. Den dritten Weg hingegen - die Verschiebung des Entscheids - hält das DOE für die schlechteste Lösung, da eine Lagerkapazität von 70?000 t auf jeden Fall nicht ausreicht und jedes Jahr, um den die Einlagerung in ein geologisches Langzeitlager verschoben wird, die Kosten für die Allgemeinheit steigen.

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