Verbesserung des Notfallschutzes bei Extremereignissen

Der Bundesrat hat am 4. Juli 2012 den Bericht der Interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (Ida Nomex) zur Kenntnis genommen und verschiedene Bundesstellen mit der Erarbeitung organisatorischer sowie gesetzgeberischer Massnahmen beauftragt.

9. Juli 2012

Am 4. Mai 2011 setzte der Bundesrat die Ida Nomex unter Leitung des Bundesamts für Energie (BFE) ein, die aufgrund der Erfahrungen nach dem Erdbeben vom 11. März 2011 in Japan untersuchen sollte, ob und wie der Notfallschutz in der Schweiz mit neuen gesetzlichen und organisatorischen Massnahmen verbessert werden muss. Die Ida Nomex sollte dem Bundesrat bis Herbst 2011 über ihre Arbeiten Bericht erstatten und die zuständigen Departemente bis Mitte 2012 allfällig notwendige Gesetzes- und Verordnungsänderungen unterbreiten. Die zu bearbeitenden Themen und die sachliche und zeitliche Abstimmung der daraus abzuleitenden Massnahmen erwiesen sich laut BFE in der Folge als äusserst anspruchsvoll, weshalb der Bericht der Arbeitsgruppe dem Bundesrat erst jetzt vorgelegt werden konnte. Entsprechend verzögern sich auch die Vorschläge der Departemente für die gesetzgeberischen Massnahmen, für die vorgängig teils sehr aufwendige Grundlagen erarbeitet werden müssen.

Der Bundesrat hat am 4. Juli 2012 den Bericht der Ida Nomex zur Kenntnis genommen. Er enthält die Ergebnisse der Arbeiten der Ida Nomex und die sich daraus ergebenden Folgearbeiten in den zuständigen Departementen. Dazu gehören unter anderem:

  • Bereitstellung von Personal und Material zur Ereignisbewältigung: Erhöhung der Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit des Bundesstab (BST) ABCN; Klärung der Unterstützung der Kantone durch den Bund im Ereignisfall; Schaffung einer Materialreserve für die Unterstützung von Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland; Klärung der Finanzierung und Bereitstellung von Schutzmaterial, Einsatzsystemen und Personal für den Notfallschutz zusammen mit den Betreibern der Kernkraftwerke
  • Strahlenschutz: Verbesserung der Koordination zwischen den Bundesstellen bei der Probenahme- und Messorganisation sowie der Beurteilung der radiologischen Lage; Harmonisierung der Grenz- und Referenzwerte mit den internationalen Vorgaben; Überprüfung der Behandlung bestrahlter Personen; Schaffung einer Grundlage für die Kontrolle von Personen- und Warenflüssen an der Grenze bei erhöhter Radioaktivität
  • Notfallschutzverordnung: Überprüfung der Referenzszenarien für den Notfallschutz und des bestehenden Zonenkonzeptes; Erarbeitung von Grundlagen für die grossräumige vorsorgliche und nachträgliche Evakuierung; Überprüfung des Notfallschutzkonzeptes der Kernkraftwerke insbesondere hinsichtlich Planung und Vorbereitung in den Notfallschutzzonen sowie Aufnahme und Betreuung evakuierter Personen
  • Jodtabletten: Überprüfung der Jodtablettenverteilung ausserhalb der heutigen Notfallschutzzonen 1 und 2

Weiteres Vorgehen

Der Bundesrat hat die zuständigen Bundesstellen mit der Umsetzung der im Bericht dargelegten Massnahmen beauftragt. Weiter soll der BST ABCN die Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen in der Schweiz weiterführen und dem Bundesrat im Jahr 2014 einen Schlussbericht vorlegen, der den Stand der Umsetzung der Massnahmen aufzeigt.

Quelle

D.S. nach BFE, Medienmitteilung, 4. Juli 2012

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