Vernehmlassung zum Kernenergiegesetz eröffnet

Am 6. März 2000 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Kernenergiegesetz (KEG).

5. März 2000

Dieses Gesetz soll nach Inkrafttreten das Atomgesetz vom 23. Dezember 1959 und den Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz ersetzen. Der Vorentwurf zum KEG umfasst unter anderem folgende Punkte: Die Rahmenbewilligung für einen Neubau von Kernkraftwerken soll dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Bei der Frage einer allfälligen Befristung des Betriebs der bestehenden Kernkraftwerke stellt der Bundesrat die Variante "Befristung" (wobei die konkrete Frist aufgrund der Vernehmlassung noch festzulegen wäre) der Variante "keine Befristung" gegenüber. Die Vernehmlasser sollen sich zu dieser Frage äussern. Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus Schweizer Kernkraftwerken in Frankreich (La Hague) und England (Sellafield) und die damit zusammenhängenden Ausfuhren sollen verboten werden, sobald die bestehenden Verträge innerhalb eines gesetzlich definierten Rahmens erfüllt sind. Der Lufttransport von plutoniumhaltigen Kernmaterialien, d.h. von Uran-Plutonium-Mischoxid(Mox)-Brennelementen, soll innerhalb des schweizerischen Luftraums verboten werden. Die Unterlagen für die Vernehmlassung wurden den interessierten Instanzen am 10. März zugestellt. Bemerkungen und Änderungsvorschläge sind bis zum 15. Juni 2000 beim Bundesamt für Energie einzureichen.

Quelle

H.R. nach Kernenergiegesetz, Entwurf vom 6. März 2000 und nach Medienrohstoff des Uvek vom 6. März 2000

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