Wellenberg-Einsprachen: Kein Weiterzug ans Bundesgericht

Die Einsprachen gegen das Sondierstollenprojekt der Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg (GNW) werden nicht an das Bundesgericht weitergezogen.

31. Mai 2002

Dies entschieden die beiden noch verbleibenden Einsprecher, der Verein "Läbigs Engelberg" und die Luftseilbahn Engelberg-Brunni AG. Im April 2002 hatte das zuständige Nidwaldner Verwaltungsgericht den Entscheid des Nidwaldner Regierungsrats gestützt, die Einsprecher aus dem Obwaldner Tourismusort Engelberg gegen den GNW-Sondierstollen seien nicht legitimiert. Das Gericht hielt in seiner Begründung fest, dass weder unter dem Titel volkswirtschaftliche Auswirkungen noch Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens oder Haftungsauflagen die Anträge der Beschwerdeführer statthaft seien. Zudem erachtete das Gericht die Anträge der Einsprecher als zu wenig substanziell. Angesichts der geringen Erfolgschancen bei einem Weiterzug nach Lausanne sowie "aus Enttäuschung über Nidwalden" verzichteten die Einsprecher jetzt auf die Appellation. Der Festlegung des Termins für die kantonale Volksabstimmung über die Sondierkonzession der GNW steht jetzt nichts mehr im Weg.

Quelle

P.B.

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