Zwischenlagerung geht an deutsche Regierung über

Die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH und das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) haben eine Einigung über die Überführung der Zwischenlageraktivitäten der GNS an den Bund erzielt. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung, das Ende 2016 in Kraft getreten war, übernahm die Regierung die Verantwortung für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle.

16. Mai 2017

Am 1. März 2017 gründete die GNS – ein Gemeinschaftsunternehmen der Kernenergiekonzerne – in Abstimmung mit dem BMUB die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ). Die deutsche Bundesregierung wird im August 2017 sämtliche Geschäftsanteile an der BGZ übernehmen. Zu ihrem Geschäftsfeld gehören künftig nicht nur die zentralen GNS-Zwischenlager in Gorleben und Ahaus, sondern ab 2019 auch die zwölf dezentralen Zwischenlager an den Kernkraftwerksstandorten. Zudem wird sie in einem weiteren Schritt auch die Verantwortung für die zwölf Lager mit schwach- und mittelaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau der Kernkraftwerke übernehmen. Die 80 GNS-Mitarbeiter an beiden Zwischenlagerstandorten werden vollständig übernommen. Hinzu kommen nochmals rund 70 bisherige Mitarbeiter der GNS-Zentrale in Essen, die – auch weiterhin in Essen – die Verwaltung der BGZ bilden werden.

Die GNS wird ihren Firmensitz nach der Abgabe der Zwischenlagerung in Essen behalten und mit ihren dann rund 450 Mitarbeitern in den übrigen Geschäftsbereichen rund um die Entsorgung radioaktiver Reststoffe und Abfälle in Deutschland und auch für internationale Kunden tätig sein.

Das deutsche Kabinett hatte im Oktober 2016 einen Gesetzesentwurf zur Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung der Kernkraftwerke verabschiedet. Er diente als Grundlage für eine abschliessende Einigung mit den vier Stromversorgungsunternehmen Deutschlands E.On Kernkraft GmbH, EnBW AG, RWE Power AG und Vattenfall AB. Demnach werden die Betreiber verpflichtet, einen Betrag von rund EUR 23,6 Mrd. (CHF 25,8 Mrd.) in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzuzahlen. Darin enthalten ist ein Risikoaufschlag von rund 35%, der die Betreiber vor etwaigen Nachschüssen an den Fonds befreit und insbesondere Kosten- und Zinsrisiken abdeckt.

Quelle

M.A. nach BMUB und GNS, Medienmitteilungen, 5. Mai 2017

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