AP1000: Reaktorschutzgebäude für sicher befunden

Die abgeänderte Auslegung des AP1000-Reaktorschutzgebäudes der amerikanischen Westinghouse Electric Company erfüllt ihre Schutz- und Tragfunktion. Zu diesem Schluss kommt das Advisory Committee on Reactor Safeguards (ACRS), ein verwaltungsunabhängiger Beratungsausschuss der amerikanischen Nuclear Regulatory Commission (NRC).

23. Feb. 2011
Computerdarstellung einer AP1000-Einheit mit Blick ins Innere des Reaktorgebäudes.
Computerdarstellung einer AP1000-Einheit mit Blick ins Innere des Reaktorgebäudes.
Quelle: Westinghouse

Anfang 2008 nahm die NRC die Arbeiten für die Rezertifizierung des fortgeschrittenen Druckwasserreaktors des Typs AP1000 in Angriff. Ein Jahr später forderte die Behörde von der Westinghouse Nachbesserungen an. Das Unternehmen musste glaubhaft nachweisen, dass die Schutz- und Tragfunktionen des Reaktorschutzgebäudes auch bei äusseren Einwirkungen (wie zum Beispiel bei Erdbeben oder einem Flugzeugabsturz) gewährleistet sind.

Neue Analysen und Simulationen der Westinghouse haben nun belegt, dass das Metallcontainment im Innern des Reaktorschutzgebäudes aus Beton auch nach dem Aufprall einer grossen Verkehrsmaschine intakt bleibt. Der Kernkraftwerkbauer konnte zudem den Nachweis erbringen, dass die Öffnung im Dach des Reaktorschutzgebäudes keine Gefahr für das Containment birgt, etwa durch umherfliegende Wrackteile oder andere Bruchstücke. Im Falle eines Flugzeugabsturzes bleibt die Kühlung des Kernreaktors weiterhin gewährleistet und das Lagerbecken für ausgediente Brennelemente (ebenfalls im Innern des Containment) funktionstüchtig. Diesen Befund hält das ACRS am 19. Januar 2011 in einem offenen Brief an den NRC-Vorsitzenden Gregory B. Jaczko fest.

Bereits im Dezember 2010 hatte der Beratungsausschluss festgestellt, dass die verbesserte AP1000-Auslegung robust sei und hinreichende Sicherheit bestehe, solche Anlagen ohne übermässiges Risiko für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu bauen und zu betreiben.

Quelle

M.B. nach ACRS, offener Brief, 19. Januar 2011

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