Bundesrat heisst Entsorgungsprogramm gut

Der Bundesrat hat das Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gutgeheissen. Für das nächste, 2016 einzureichende Entsorgungsprogramm hat der Bundesrat verschiedene Auflagen verfügt.

2. Sep. 2013

Kernenergiegesetz und -verordnung verpflichten die Entsorgungspflichtigen, den zuständigen Behörden ein Entsorgungsprogramm vorzulegen und dieses alle fünf Jahre anzupassen. Das Entsorgungsprogramm dokumentiert das grundsätzliche Vorgehen von der Planung bis hin zum Verschluss der Tiefenlager und enthält unter anderem Angaben über Herkunft, Art und Menge der Abfälle, deren Zuteilung zu den geologischen Tiefenlagern und zum Finanzplan.

Das erste Entsorgungsprogramm gemäss der genannten neuen Verordnung reichte die Nagra fristgerecht am 17. Oktober 2008 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ein. Gleichzeitig übergab die Nagra den Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis. Diesen Bericht hatte der Bundesrat in seiner Verfügung vom 28. Juni 2006 zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle verlangt. Die Überprüfung der Unterlagen erfolgte durch das Bundesamt für Energie (BFE), das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) sowie die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS).

Die Gutachten sowie alle relevanten Dokumente und Berichte wurden von Juni bis September 2012 öffentlich aufgelegt. Es gingen 70 Stellungnahmen von Kantonen, Gemeinden, Parteien, Organisationen und Einzelpersonen ein. Die Anhörung zeigte, dass das Entsorgungsprogramm als Instrument zur sicheren Entsorgung und seine regelmässige Aktualisierung von der grossen Mehrheit der Stellungnehmenden grundsätzlich begrüsst wird.

Nächstes Entsorgungsprogramm folgt 2016

Aufgrund der behördlichen Überprüfung sowie der Auswertung der Anhörung hiess der Bundesrat das Entsorgungsprogramm 2008 gut und nahm den Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen zur Kenntnis. Der Bundesrat verfügte ausserdem auf Basis der Empfehlungen des BFE, des Ensi und der KNS verschiedene Auflagen für kommende Entsorgungsprogramme. So hat die Nagra zukünftig zusammen mit dem Entsorgungsprogramm ein Forschungsprogramm einzureichen und gleichzeitig damit die Kostenstudien. Alle drei Dokumente müssen im Jahr 2016 vorgelegt werden.

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 28. August 2013

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