Deutschland: Standortauswahlgesetz in Kraft

Am 27. Juli 2013 ist das deutsche Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle in Kraft getreten.

29. Juli 2013

Mit dem Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes in Deutschland beginne die ergebnisoffene Suche nach einem Standort für ein Endlager, erklärte Peter Altmaier, Vorsteher des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Das Zustandekommen des Gesetzes unterstreiche eindrucksvoll die Funktionsfähigkeit des demokratischen Grundkonsenses in Deutschland. Jetzt stehe die praktische und detaillierte Umsetzung des Gesetzes an. «Auch dazu brauchen wir den parteiübergreifenden Konsens», unterstrich Altmaier.

Das Standortauswahlverfahren wird durch eine pluralistisch besetzte Kommission vorbereitet. Die 33 Mitglieder kommen aus der Wissenschaft, den gesellschaftlichen Gruppen sowie dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Kommission soll bis Ende 2015 Vorschläge etwa zu den Sicherheitsanforderungen sowie zu geologischen Ausschluss- und Auswahlkriterien erarbeiten. Den Entscheid über die wesentlichen Schritte des Auswahlverfahrens trifft der Bundestag per Gesetz. Dazu gehören insbesondere die Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige Erkundungen sowie am Ende des Verfahrens der Entscheid, wo das Endlager gebaut werden soll.

Quelle

M.A. nach BMU, Medienmitteilung, 26. Juli 2013

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