EU: Staatliche Beihilfe für Brennstoff-Unternehmen

Die Europäische Kommission hat am 9. April 2014 neue Vorschriften zu den staatlichen Beihilfen für Umweltschutz und Energie verabschiedet. Auf der Liste der berechtigen Industriezweige sind auch die Hersteller von Kernbrennstoffen aufgeführt.

30. Apr. 2014

Gemäss Mitteilung der Europäischen Kommission sollen die neuen Vorschriften für staatliche Beihilfen die Mitgliedstaaten unterstützen, die Klimaziele 2020 zu verwirklich und «Marktverzerrungen entgegenwirken, die aufgrund der Förderung der erneuerbaren Energien entstehen können». Die Vorschriften enthalten auch Kriterien, wie die EU-Mitgliedstaaten energieintensive und besonders dem internationalen Wettbewerb ausgesetzte Unternehmen von Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien entlasten können, darin eingeschlossen Kernbrennstoff-Unternehmen. Die Vorschriften sehen keine umfassende Entlastung vor, denn die Unternehmen müssen trotzdem mindestens 15% der zusätzlichen Stromkosten bezahlen, die aus den erneuerbaren Quellen resultieren.

Das Wachstum erneuerbarer Energien habe in den letzten Jahren zu starken Markverzerrungen und steigenden Kosten für die Verbraucher geführt, begründet die Europäische Kommission die neuen Vorschriften. Diese sollen vom 1. Juli 2014 bis Ende 2020 gelten.

Quelle

D.S. nach Europäische Kommission, Medienmitteilung, 9. April 2014

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