EU: überarbeitete Richtlinie zur nuklearen Sicherheit innert dreier Jahre umzusetzen

Der Rat der Europäischen Union hat die überarbeitete Richtlinie über nukleare Sicherheit angenommen. Damit wird der Rahmen für die nukleare Sicherheit in der EU gestärkt, wie die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Anschluss an den Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi 2011 gefordert hatten.

11. Juli 2014

Mit der Überarbeitung der Richtlinie über nukleare Sicherheit werden die Bestimmungen aus dem Jahr 2009 wie folgt geändert:

  • Die Befugnisse und die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden, welche die Tätigkeit der Betreiber kerntechnischer Anlagen beaufsichtigen, werden gestärkt.
  • Es wird ein EU-weites Sicherheitsziel eingeführt, um Unfälle zu vermeiden und Freisetzungen von Radioaktivität ausserhalb einer kerntechnischen Anlage zu verhindern.
  • Es wird ein europäisches System von Peer Reviews zu speziellen Sicherheitsfragen eingerichtet. Die Begutachtungen sollen die zuständigen Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten alle sechs Jahre durchführen. Die erste themenbezogene Peer Review soll 2017 stattfinden.
  • Die Transparenz im Bereich der nuklearen Sicherheit wird dadurch verbessert, dass der Öffentlichkeit beim normalen Betrieb kerntechnischer Anlagen und bei Zwischenfällen oder Unfällen Informationen bereitgestellt werden.
  • Vor dem Bau einer kerntechnischen Anlage wird eine Erstbewertung vorgenommen, und es werden periodisch – mindestens alle zehn Jahre – nationale Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt, um die Sicherheit der Anlagen neu zu bewerten und weitere notwendige Sicherheitsverbesserungen aufzuzeigen.
  • Die Kohärenz der nationalen und anlageninternen Notfallvorsorge und -bekämpfung wird verbessert.
  • Die Bedeutung des Faktors Mensch wird durch die Förderung einer wirksamen Sicherheitskultur im Nuklearbereich gefördert, wofür Managementsysteme, Aus- und Fortbildungsmassnahmen und Vorkehrungen des Betreibers vorgesehen sind.

EU-Energiekommissar Günther Oettinger erklärte: «Diese Richtlinie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit von Nuklearanlagen und zu einer starken Sicherheitskultur in Europa. In einer Region, in der mehr als ein Viertel des erzeugten Stroms und mehr als die Hälfte des CO2-arm erzeugten Stroms aus Kernenergie stammen, ist der sichere Betrieb von Kernkraftwerken von entscheidender Bedeutung. Mit der überarbeiteten Richtlinie verdeutlicht die EU, dass sie im Bereich der nuklearen Sicherheit eine führende Position einnimmt.»

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Quelle

M.A. nach Europäischer Kommission, Medienmitteilung, 8. Juli 2014

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