Greenpeace und Tras klagen gegen Gösgen und Leibstadt

Die Greenpeace Schweiz und der Trinationale Atomschutzverband (Tras) haben am 19. Dezember 2012 bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt eingereicht. Die beiden Organisationen sind der Meinung, dass die Betreiberinnen – die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) und die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) – durch Bilanzmanipulationen ihre Kosten drücken und zu geringe Rückstellungen für die Abfallentsorgung vornehmen.

8. Jan. 2013

Laut Greenpeace und Tras weisen Bilanzen der KKG und der KKL Ende 2011 die Wertschriften des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds um insgesamt CHF 599 Mio. höher aus als die Marktwerte gemäss den Bilanzen des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds. Bei der KKG seien es CHF 361 Mio. und bei der KKL CHF 238 Mio. Gemäss Artikel 667 des schweizerischen Obligationenrechts dürften Wertschriften jedoch höchstens zu Marktwerten bewertet werden, begründen die zwei Organisationen ihre Strafanzeige. Zudem seien beim KKG zu amortisierende Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung in Höhe von CHF 608 Mio. aktiviert und bei der KKL 630 Mio. Doch Artikel 664 des Obligationenrechts zähle die Aktivierungsfälle abschliessend auf und somit sei eine Aktivierung von zu amortisierenden Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung ausgeschlossen. Per Ende 2011 erschienen somit insgesamt CHF 1,837 Mrd. Aktiven in den Bilanzen, die nicht dorthin gehörten, weil sie keine verkehrsfähigen oder übertragbaren Werte verkörperten und deshalb auch nicht werthaltig seien. Dies führe dazu, dass bei den Betreiberinnen zu wenig Eigenkapital vorhanden sei, so die Greenpeace und Tras.

Quelle

M.A. nach Greenpeace und Tras, Medienmitteilung und Dossier, 4. Januar 2013

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