Mehrheit für Schweizer Vorschlag zur Verbesserung des Nuklearsicherheitsabkommens

Eine Mehrheit der anwesenden Vertragsparteien an der Überprüfungskonferenz zur Convention on Nuclear Safety (CNS) ist der Schweiz gefolgt und hat den Willen bekundet, das Übereinkommen zu ändern. Der Vorschlag, den die Schweiz eingebracht hatte, soll dazu dienen, die Sicherheit der Kernkraftwerke weltweit weiter zu verbessern.

9. Apr. 2014
«Alle Länder sind sich einig gewesen, dass der Vorschlag eine der wichtigsten Lehren aus dem Unfall in Fukushima beinhaltet», betonte Ensi-Direktor Hans Wanner.
«Alle Länder sind sich einig gewesen, dass der Vorschlag eine der wichtigsten Lehren aus dem Unfall in Fukushima beinhaltet», betonte Ensi-Direktor Hans Wanner.
Quelle: Dean Calma / IAEO

Den von der Schweiz vorgelegten Vorschlag verabschiedeten die Vertragsparteien der am 4. April 2014 zu Ende gegangenen 6. Überprüfungskonferenz zur CNS mit 42 Ja- zu 2 Neinstimmen und 14 Enthaltungen.

Laut Schweizer Vorschlag müssen «Auslegung und Bau von Kernkraftwerken darauf ausgerichtet sein, Unfälle zu vermeiden. Falls es trotzdem zu einem Unfall kommt, sind dessen Auswirkungen zu lindern. Freisetzungen von Radionukliden, die ausserhalb des Kraftwerksgeländes zu langfristigen Kontaminationen führen, sind zu vermeiden. Um geeignete Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit zu erkennen und umzusetzen, sollen diese Ziele auch auf bestehende Kraftwerke angewendet werden.»

Diplomatische Konferenz innert eines Jahres

Der Schweizer Änderungsvorschlag wird nun an einer diplomatischen Konferenz im Detail diskutiert, da die dazu erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht wurde. «Wir sind noch nicht am Ziel», betonte Hans Wanner, Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi). «Angesichts der Schwierigkeiten, die mit einem Änderungsprozess der Konvention verbunden sind, ist dies aber bereits ein grosser Erfolg.» Die diplomatische Konferenz bietet die Möglichkeit, eine Formulierung des Textes zu finden, die möglichst vielen Vertragsparteien passt. Dazu mussten mindestens zwei Drittel der anwesenden Vertragsparteien ihre Zustimmung geben. Die diplomatische Konferenz muss laut Ensi innerhalb eines Jahres stattfinden. Falls während dieser Konferenz kein Konsens gefunden werden kann, können die Vertragsparteien über den Vorschlag abstimmen. Dabei wird ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit sämtlicher Vertragsparteien gebraucht; ansonsten ist der Vorschlag vom Tisch. Falls sich die Vertragsparteien für eine Änderung der Konvention entscheiden, tritt die neue Änderung in Kraft, sobald drei Viertel der Vertragsparteien die abgeänderte Konvention ratifiziert haben.

An der Konferenz diskutierten die Vertragsparteien zudem über die Wahrung einer hohen Sicherheitskultur einschliesslich des Kompetenzerhalts des Personals, eine verbesserte Transparenz der Aufsichtsbehörden gegenüber der Öffentlichkeit sowie die verstärkte internationale Kooperation zur Verbesserung der Sicherheitstechnik in den Anlagen.

Die siebte Überprüfungskonferenz findet im März/April 2017 wiederum in Wien statt.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 3. April, sowie IAEO und BMUB, Medienmitteilungen, 4. April 2014

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