Polen: Standortentscheid für Kernkraftwerk in Pommern

Die lokale Behörde der Woiwodschaft Pommern in Nordpolen hat der Nuklearprojektgesellschaft Polskie Elektrownie Jądrowe (PEJ) den Standortentscheid für den Bau des ersten Kernkraftwerks des Landes erteilt.

2. Nov. 2023
Illustration des geplanten Kernkraftwerks am Standort Lubiatowo-Kopalino in Pommern.
Illustration des geplanten Kernkraftwerks am Standort Lubiatowo-Kopalino in Pommern.
Quelle: PEJ

Der erlassene Standortentscheid betrifft ein Projekt zum Bau und Betrieb des ersten Kernkraftwerks in Polen, das drei Einheiten vom Typ AP1000 umfasst. Es wird auf dem Gebiet der Gemeinde Choczewo am Standort Lubiatowo-Kopalino zu stehen kommen. Mitte Juli 2023 hatte PEJ sowohl den Grundsatzentscheid des Ministeriums für Klima und Umwelt als auch den Entscheid zu den Umweltbedingungen erhalten. PEJ unterzeichnete zudem einen Vertrag über Ingenieurdienstleistungen mit einem Konsortium aus den amerikanischen Unternehmen Westinghouse Electric und Bechtel Power.

Der Standortentscheid gibt PEJ das Recht, Grundstücke für die Vorbereitungsarbeiten und den Bau des Kernkraftwerks sowie für dessen anschliessenden Betrieb zu nutzen. Unter anderem sind die benötigte Fläche (an Land und auf See), die technischen, umwelt- und naturschutzbezogenen, wie auch die brandschutztechnischen und sonstigen Bedingungen für die Projektdurchführung detailliert festgelegt. Der Entscheid sei «eine der wichtigsten behördlichen Genehmigungen für den Baubeginn», erklärte PEJ.

«Die Umsetzung unseres Projekts ist mit einer Reihe sozioökonomischer Vorteile für die gesamte Region Pommern verbunden», sagte Mateusz Berger, Vorstandsvorsitzender von PEJ. Der Standort Lubiatowo-Kopalino sei aufgrund des Gleichgewichts zwischen Umweltaspekten sowie sozioökonomischen und nuklearen Sicherheitsfaktoren bereits im Jahr 2021 der bevorzugte Standort des Unternehmens gewesen.

Standortentscheid ≠ Baugenehmigung
Der Standortentscheid ist jedoch nicht gleichbedeutend mit der Baugenehmigung. Nach Erhalt des Standortentscheids muss der Investor die Baugenehmigung für vorbereitende Arbeiten einholen, die ebenfalls vom Leiter der Woiwodschaft ausgestellt wird. Anschliessend erteilt die polnische National Atomic Energy Agency die Baugenehmigung für das Kernkraftwerk, und im letzten Schritt entscheidet der Leiter der Woiwodschaft Pommern, über die Erteilung der Bauerlaubnis.

Quelle

M.A. nach PEJ, Medienmitteilung, 26. Oktober 2023

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