Rascher Rückbau der RWE-Einheit Biblis

Die RWE Power AG (RWE) hat am 6. August 2012 beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zwei Anträge zu Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks Biblis – getrennt nach Block A und B – eingereicht.

9. Aug. 2012
Die RWE hat den direkten Abbau der Kernkraftwerkseinheiten Biblis-A und -B beantragt.
Die RWE hat den direkten Abbau der Kernkraftwerkseinheiten Biblis-A und -B beantragt.
Quelle: RWE

Die Gesuche zum direkten Rückbau der beiden RWE-Einheiten Biblis-A und -B beinhalten einerseits die Stilllegung der Blöcke und Regelungen zum Restbetrieb während der Stilllegungsphase sowie andererseits den Abbau von Anlagen und Anlagenteilen. Das Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren werde in mehreren Stufen durchgeführt und soll mit der Entlassung des Geländes und der Gebäude aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes enden, teilte das Ministerium mit. Die RWE erwartet nach den Erfahrungen mit anderen Anlagen, dass die Genehmigungserteilung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Das Ministerium gab als Termin mit Mitte/Ende 2015 an. Ab Erteilung der Genehmigung seien für den Abbau und die Entlassung der Anlage aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes mindestens 10–15 Jahre zu rechnen. Zur Nachnutzung des Geländes hat die RWE noch keinen Entscheid getroffen. Sie wolle sich die Optionen der Weiternutzung der Gebäude oder des konventionellen Abrisses offen halten.

Die RWE hatte Ende Juni 2012 angekündigt, dass sie Anträge auf Genehmigung zum Abbau der beiden Kernkraftwerkseinheiten Biblis-A und -B vorbereite und diese in der zweiten Jahreshälfte beim hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Genehmigungsbehörde einreichen werde. Die RWE musste Biblis-A und -B im Zuge des beschleunigten Kernenergieausstiegs Deutschlands bereits 2011 abschalten. Die weiteren Einheiten der RWE sind Gundremmingen-B (2017 abzuschalten) und Gundremmingen-C (2021) sowie Emsland (2022).

Quelle

M.A. nach RWE, Betriebsinformation, 26. Juni, und Hessischem Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Medienmitteilung, 6. August 2012

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