Richtplanverfahren für Ersatzkernkraftwerk im Kanton Aargau beginnt

Der Kanton Aargau hat am 15. März 2010 das Richtplanverfahren für das geplante Ersatzkernkraftwerk auf der Aareinsel Beznau begonnen. Bis zum 14. Juni 2010 können Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Parteien und Organisationen zur Anpassung des Richtplans Stellung nehmen. Für die Beschlussfassung ist letztendlich der Grosse Rat zuständig.

11. März 2010
Um eine Erwärmung des Flusswassers zu vermeiden und dadurch die Umwelt zu schonen ist vorgesehen, die Kühlung des Ersatzkernkraftwerks Beznau mittels eines Kühlkreislaufs mit einem Hybridkühlturm zu gewährleisten.
Um eine Erwärmung des Flusswassers zu vermeiden und dadurch die Umwelt zu schonen ist vorgesehen, die Kühlung des Ersatzkernkraftwerks Beznau mittels eines Kühlkreislaufs mit einem Hybridkühlturm zu gewährleisten.
Quelle: Axpo

Laut den am 9. März 2010 veröffentlichten Unterlagen verlangt der Kanton, dass das Ersatzkernkraftwerk Beznau (EKKB) durch architektonische und gestalterische Massnahmen «bestmöglich in die Aarelandschaft» eingepasst wird. Eine direkte Flusswasserkühlung sei ausgeschlossen. Zudem sei das Kühlsystem so auszulegen, dass keine störende Dampffahne entstehen könne und es eine maximale Höhe von 60 m aufweise.

Dies sieht die Axpo in ihrem am 4. Dezember 2008 eingereichten Rahmenbewilligungsgesuch bereits vor. Der Reaktortyp des geplanten EKKB mit einer elektrischen Leistung von maximal 1600 MW ist noch offen und soll im Baubewilligungsgesuch erläutert werden. Beim Bundesamt für Energie liegen zudem die Rahmenbewilligungsgesuche für ein Ersatzkernkraftwerk in Mühleberg und in Gösgen (Niederamt) vor. Der Bundesrat wird über die drei Gesuche frühestens Mitte 2012 entscheiden.

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