Ständerat will die Äufnung des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds flexibilisieren

Der Ständerat hat am 26. September 2013 als Zweitrat einer Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-NR) zugestimmt, die eine Flexibilisierung der Einzahlungsmodalitäten in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ermöglichen will. Der Nationalrat hatte die Motion bereits in der Sommersession 2013 gutgeheissen.

9. Okt. 2013

Der Ständerat stimmte der Motion der Urek-NR «Förderung der freiwilligen Stilllegung älterer Kernanlagen» (13.3285) ohne Gegenantrag zu. Hingegen lehnte er eine Motion von NR Ruedi Noser (FDP/ZH), die eine «Schnellere Äufnung von Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke» (11.3479) verlangt hatte, mit 27 zu 15 Stimmen ab. Der Nationalrat hatte diesen Vorstoss angenommen.

Die überwiesene Motion der Urek-NR verlangt, dass wenn eine Kernanlage vor Ablauf ihres fünfzigsten Betriebsjahres endgültig stillgelegt wird, der Betreiber der Anlage die verbleibenden Einlagen für den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds gestaffelt tätigen kann. Der Zahlungsplan richtet sich nach den Fristen, die bei einer Betriebsdauer von fünfzig Jahren gesetzt worden wären. Ist die Anlage Eigentum einer Aktiengesellschaft, deren übrige Aktiven nicht ausreichen, um die ausstehenden Fondseinlagen sicherzustellen, sind Sicherstellungen der Muttergesellschaften für eine gestaffelte Bezahlung erforderlich.

Die abgelehnte Motion Noser verlangte, dass die nach aktuell bestem Wissen benötigten Mittel nach 40 Betriebsjahren beziehungsweise für Beznau-1 und -2 sowie Mühleberg bis 2015 vollständig einbezahlt sind.

Quelle

M.A. nach Energieforum Schweiz, Energie-Report, 26. September 2013, und parlamentarischer Geschäftsdatenbank Curia Vista

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